Was musst du bei deinem Influencer-Vertrag beachten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Es dürfte längst kein Geheimnis mehr sein, dass eine Vielzahl von Unternehmen neben den altbewährten Marketingmöglichkeiten immer mehr auf Internetwerbung im Rahmen von Influencer Marketing setzen. Hierdurch ist es Unternehmen möglich, ihre Produkte von Influencern in ihrer ausgewählten Zielgruppe personifiziert bewerben zu lassen.  

Wenn Influencer die Produkte von Unternehmen bewerben und auf Ihren Accounts präsentieren, gibt es jedoch einige Punkte die schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden sollten, da es ansonsten schnell zu teuren Abmahnungen kommen kann:

I. Vertragsgegenstand 

Grundlage des Vertrags ist die genaue Bestimmung der Leistung, die der Influencer zu erbringen hat. So ist es unabdingbar festzuhalten, welche Inhalte (Beiträge / Storys), wie oft und wann veröffentlich werden sollen. Möglich ist es auch zu vereinbaren, dass die Inhalte erst dann veröffentlicht werden können, wenn das Unternehmen diese geprüft hat und die finale Freigabe erteilt hat.  

II. Nutzungsrechte 

Daneben ist bei der Verhandlung von Influencer Verträgen ein besonderes Augenmerk auf die Übertragung von Nutzungsrechten an den Bildern, Videos und Texten, die der Influencer zur Verfügung stellt, zu legen. Diese Nutzungsrechte sollte sich das Unternehmen durch den Influencer im erforderlichen Umfang einräumen lassen.

Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der Influencer selbst über die erforderlichen Rechte verfügt und diese im entsprechenden Umfang übertragen kann. Nachdem eine räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung möglich, sollte hier im Einzelfall eine hinreichende Übertragung ausgehandelt werden.  

III. Werbekennzeichnung + Haftung

Die Werbekennzeichnung auf Instagram dürfte durch zahlreiche Urteile zu prominenten Influencern längst nicht mehr unbekannt sein. Doch auch wenn diese Pflicht vom Influencer selbst zu erfüllen ist, sollte dieser Punkt im Vertrag explizit geregelt werden. Denn sollte der Influencer keine oder eine unvollständige Werbekennzeichnung vornehmen, kann neben dem Influencer ggf. auch das beworbene Unternehmen haftbar gemacht werden.


 Hat man sich jedoch vorab vertraglich abgesichert, können die Haftungsrisiken aus Unternehmersicht durch entsprechende vertragliche Regelungen minimiert werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch für weitere Rechtsverstöße durch den Influencer, wie z.B. der Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten oder Inhalten, die gegen die Rechte von Dritten verstoßen.

IV. Exklusivitätsvereinbarung 

Zu guter Letzt sollten in dem Influencer-Vertrag auch Regelungen zur Exklusivität des Vertragsverhältnisses aufgenommen werden, so dass der Influencer beispielsweise in einem begrenzten Zeitraum nicht für Konkurrenzprodukte werben darf.

Möglich ist es auch in diesem Rahmen eine Vertragsstrafen Regelung bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung aufzunehmen. Vorsicht ist hier aber bei festen Summen geboten, da diese je nach Einzelfall nicht mehr angemessen sein könnten und die Vereinbarung dann insgesamt unwirksam wäre.

Fazit

Die dargestellten Punkte sollten als Grundlage bei der Aushandlung deines Influencer Vertrags beachtet werden. Hierdurch hast du eine sichere Rechtsgrundlage an der Hand und kannst juristische Streitigkeiten bereits im Rahmen des Vertragsschlusses minimieren. Je nach Einzelfall und individueller Ausgangslage sind selbstverständlich auch noch weitere Reglungen mit in den Vertrag aufzunehmen.

Hast du Fragen zu der Gestaltung deines Influencer-Vertrags oder benötigst hierbei Unterstützung, kannst du gerne auf mich zukommen.   

Foto(s): ©Adobe Stock/rh2010


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Alexandra Lederer LL.M. (Miami)

Beiträge zum Thema