Weitere Abmahnung des IDO Verband e.V. – Grundpreisangabe durch Mouse-Over-Effekt

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Uns liegt eine weitere Abmahnung des IDO Verbands e.V. (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) vor, der erneut wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten behauptet und verfolgt. Über den IDO Verband e.V. haben wir bereits verschiedentlich berichtet, vgl. bspw.

Was mahnt der IDO Verband e.V. ab?

Der IDO Verband e.V. behauptet drei Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Zum einen rügt er das Fehlen eines klickbaren/ausführbaren Links auf die OS-Plattform, zum anderen veraltete Widerrufsbelehrung. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe gerügt. Der abgemahnte Unternehmer soll auf eBay.de grundpreispflichtige Waren angeboten und beworben haben, ohne die Voraussetzungen der PAngV (Preisangabenverordnung) erfüllt zu haben. Hier habe der Verbraucher in der eBay-Artikelübersicht den Grundpreis nicht auf einen Blick und zusammen mit dem Gesamtpreis zur Kenntnis nehmen können. Erst nach Positionierung der Maus an einer bestimmten Stelle (Mouse-Over-Effekt) sei der Grundpreis angezeigt worden. 

Was fordert der IDO Verband e.V.?

Der IDO Verband e.V. fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Aufwandsentschädigung i. H. v. gut 232,00 EUR.

Wie sollte man sich als Abgemahnter verhalten?

Die (meist kurzen) Fristen sollten unbedingt eingehalten werden. 

Keinesfalls sollte das beiliegende Unterlassungsversprechen vorschnell unterzeichnet werden. Zunächst sollte ein Fachanwalt prüfen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind, was keinesfalls immer der Fall ist. Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben werden soll, müssen die vorgeworfenen Verstöße zunächst beseitigt werden, um keine Vertragsstrafe zu verwirken. Auch die Erklärung selbst sollte vor Abgabe in jedem Fall überprüft und modifiziert werden. Dazu ist die Abgabe eines Unterlassungsversprechens nicht in jedem Fall anzuraten, will man keine mittelfristig keine Nachteile riskieren. Die Möglichkeiten und das anzuratende Vorgehen sind sachverhaltsabhängig. Der versierte Rechtsanwalt wird seinen Mandanten entsprechend beraten.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.

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