Welche Kündigungsfrist für Kündigung eines Geschäftsführers?
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Die Frage welche Kündigungsfrist für die Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers gilt, galt in der Rechtsprechung und Praxis eigentlich als geklärt, aber ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Verwirrung.
Kündigungsfristen
Nach § 621 BGB kann ein „Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis“ ist, relativ kurzfristig gekürzt werden. § 622 BGB sieht für Arbeitsverhältnisse dagegen eine – je nach Betriebszugehörigkeit -deutlich verlängerte Kündigungsfrist vor.
Bundesgerichtshof in den 1980er: Anwendung Kündigungsfrist Arbeitsverhältnisse
Der Bundesgerichtshof hat in drei Urteilen aus den Jahren 1981, 1984 und 1987 ausdrücklich die Vorschrift des § 622 BGB für Arbeitsverhältnisse angewandt, wenn es um die Kündigung eines Geschäftsführers ging, der nicht gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter sei. Begründet wurde dies mit einer Lücke im Gesetz.
Rechtsprechung folgte dem BGH
In der Folge sind auch andere Gerichte dieser Argumentation gefolgt, wie zuletzt zum Beispiel das OLG Karlsruhe im Urteil vom 25.10.2016, Az. 8 U 122/15. Mit anderen Worten: die Rechtslage erschien klar.
Bundesarbeitsgericht widerspricht
Nun sorgt das Bundesarbeitsgericht durch sein Urteil vom 11.06.2020, Az. 2 AZR 374/19 für Verwirrung. In diesem Urteil begründet das Bundesarbeitsgericht umfangreich, warum es die Auffassung des Bundesgerichtshofs für falsch hält.
Fazit
Es ist nun fraglich, welcher Auffassung die Gerichte folgen werden. Insoweit ist jedoch bedeutsam, dass – darüber besteht Einigkeit – ein Geschäftsführer kein Arbeitnehmer ist, so dass in der Regel auch nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist. Es dürfte daher davon auszugehen sein, dass die Zivilgerichte weiterhin der Auffassung des BGHs folgen dürften.
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