Welche Kündigungsfrist gilt? – Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gelten dieselben Kündigungsfristen. Wird die Kündigungsfrist fehlerhaft im Kündigungsschreiben angegeben, so enthält dieses Schreiben Formfehler und gilt eigentlich als unwirksam. Kündigungsfristen werden meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag angegeben. Ist dies nicht der Fall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Außerdem wird jeweils die längeren Frist bevorzugt, wenn diese tatsächlich güstiger ist für den Arbeitnehmer.

Achtung: Die kürzeste Kündigungsfrist, die gegeben sein könnte, beträgt 1 Tag. das sehen nämlich einige Tarifverträge vor. Aber für die meisten Arbeitnehmer ist die kürzeste Frist zwei Wochen. Diese gilt in Fälle von einer bestehen Probezeit von maximal sechs Monaten.

Gesetzliche Kündigungsfristen § 622 Abs. 2 BGB

Die gesetzlichen Kündigungsfristen erhöhen sich abhängig von der Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers. Unter der Beschäftigungszeit ist der Zeitraum zwischen Arbeitsverhältnisbeginn und dem Kündigungsdatum zu verstehen. Für Arbeitnehmer, welche weniger als zwei Jahre in einem Arbeitsverhältnis standen, gilt mindestens eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB).

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen...

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Vertragliche Kündigungsfristen

In einem Arbeits- oder Tarifvertag können längere Fristen bestimmt werden, als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Es existiert kein Fristenlimit oder ähnliches. Eine lange Frist kann auch negative Folgen für den Arbeitnehmer haben. Gerade, wenn sich eine besonders atrraktive Berufsmöglichkeit ergibt wird die Berufsfreiheit des Betroffenen eingeschränkt.

Achtung: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber zu einem falschen Datum kann trotzdem wirksam sein, wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung. Um ein möglichst erfolgreiches Ergebnis zu erzielen sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren.

Kündigungsfrist ganz vermeiden

Es ist grundsätzlich möglich, die Kündigungsfrist zu vermeiden, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise in Form eines Aufhebungsvertrags erfolgen, in dem beide Parteien die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushandeln und schriftlich festhalten.

Ein Aufhebungsvertrag kann verschiedene Bedingungen enthalten, wie beispielsweise eine Abfindungszahlung, die Freistellung von der Arbeitspflicht oder die Freigabe von eventuellen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Es ist jedoch wichtig, dass ein Aufhebungsvertrag immer freiwillig geschlossen wird und dass keine unzulässige Beeinflussung oder Druck von einer der Parteien ausgeübt wird.

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung entfällt die reguläre Kündigungsfrist und das Arbeitsverhältnis wird innerhalb von zwei Wochen beendet. Eine fristlose Kündigung kann jedoch nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise ein schwerwiegender Verstoß gegen die Arbeitspflichten oder gegen gesetzliche Bestimmungen sein.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind jedoch sehr streng und müssen im Einzelfall geprüft werden. Die Kündigung muss grundsätzlich unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Wenn der Arbeitgeber zu lange wartet, bevor er die Kündigung ausspricht, ist nach 2 Wochen die fristlose Kündigung verwirkt.

Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung detailliert darlegen und beweisen können. Andernfalls kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht angefochten werden und der Arbeitgeber kann dazu verpflichtet werden, eine Abfindung oder Entschädigung an den Arbeitnehmer zu zahlen.

Sonderfälle

Für befristete Arbeitsverträge gilt grundsätzlich, dass sie ohne Kündigung zum vereinbarten Ende der Befristung auslaufen. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde oder eine gesetzliche Regelung dies vorsieht.



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Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): kanzlei@croset.de

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