Wettbewerbsrechtliche Abmahnung RA Näbig i.A.v. Thoralf Klabunde Immobilien wg. OS-Link

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Der Rechtsanwalt Roger Näbig aus Berlin mahnt i.A.d. Einzelfirma Thoralf Klabunde Immobilien, Oertzenweg 54, 14163 Berlin, angebliche Wettbewerbsverstöße ab.

 

Zum Inhalt der Abmahnung

 

Adressat des Abmahnschreibens ist ein Immobilienmakler, der seine Angebote über die Plattform Immobilienscout24.de vermarktet. Laut RA Näbig habe es der Abgemahnte innerhalb seiner Inserate auf der Online-Plattform unterlassen, einen rechtlich erforderlichen Link zur OS-Streitbeilegungs-Plattform an einer leicht zugänglichen Stelle bereitzustellen.

 

Aufgrund der fehlenden Bereitstellung eines OS-Links an einer leicht zugänglichen Stelle habe der Abgemahnte laut RA Näbig gegen §§ 3, 3a, 8 UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21.05.2013 (Online Dispute Resolution) verstoßen. Hiernach sei bei Onlinekaufverträgen bzw. Onlinedienstleistungsverträgen der Verbraucher über die OS-Plattform zu informieren. Zudem müsse der Link zur OS-Plattform in verlinkter Form vorhanden sein.

 

Was fordert RA Näbig für Thoralf Klabunde Immobilien?

 

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 710, 85 € (Streitwert: 7.500,00 €)

 

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung zu tun?

 

Wie im Falle Ihrer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vorzugehen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt und Einzelfall ab. Zwar erscheint der Betrag i.H.v. 710,85 € zunächst recht gering und auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung scheint auf den ersten Blick nicht mit einem hohen Aufwand verbunden zu sein.

 

Jedoch sollten Sie sich vor Augen halten, dass Sie die Abgabe einer Unterlassungserklärug und das hierdurch abgegebene Vertragsstrafeversprechen Sie auch nach Jahren  –  und dann mit kostspieligeren Konsequenzen – wieder einholen kann. Daher sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt einschalten. Nur ein spezialisierter Anwalt kann überprüfen, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Sollte ein Verstoß vorliegen, kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden. Ferner wird innerhalb der fachanwaltlichen Beratung erörtert, wie man sich insbesondere nach Abgabe einer Unterlassungserklärung zu verhalten hat.

Wie wir Ihnen helfen:

 

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u.a. im Bereich des Wettbewerbsrechts spezialisiert. Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sind wir mit einer Vielzahl Abmahnungen vertraut und konnten nahezu ausschließlich für jeden unserer Mandanten eine zufriedenstellende und optimale Lösungsstrategie entwickeln. Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:


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