Wie hoch ist die Anzahlung beim Immobilienkauf in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Katalonien, Andalusien

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Immobilienkauf Spanien: Vorkaufvertrag (arras) und wie hoch ist die Anzahlung ?

Stand Mallorca, Teneriffa, Katalonien, Andalusien: 26.6.2022

Weder im spanischen Zivilgesetzbuch, im Artikel 1454 CC, welche fuer ganz Spanien gilt, noch im katalanischen Zivilgesetzbuch, welches in Art.621-8 den Vorkaufvertrag (arras) regelt, und fuer alle Immobilienkäufe in Katalonien (von Figueres, Costa Brava bis Tortosa) gilt, regelt die Hoehe der Anzahlung.
 
 Handelsbrauch in Spanien sind 10% Anzahlung vom Kaufpreis der Immobilie.

Bemerkenswert ist, dass 10% keine aussagekraeftige Zahl ist, dass bei einem hohen Kaufpreis, 1 Mio Euro, wir ueber 100.000 Euro Anzahlung reden, und bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro, nur von 10.000 Euro.
 
 Wann ist von dieser 10% Regelung Abstand zunehmen ?
 
 Aus Käufersicht:
 Der Vorkaufvertrag mit dem Käufer sichert dem Käufer einen Kaufanspruch.
 Die Anzahlung muss der Verkäufer in doppelter Hoehe zurueckzahlen, wenn er schliesslich nicht an den Käufer verkauft, sondern an einen Dritten.

TIPP: Deshalb sollte die Anzahlung hoch sein, wenn der Käufer den Verkäufer binden moechte.

ODER Anwalts TIPP: Unterzeichnen Sie keinen Reservierungsvertrag, dieser hat nicht ausreichenden Bindungsgehalt, sondern einen Kaufvertrag, davon kann sich der Verkäufer auch bei niedriger Anzahlung nicht loesen.
 
 Warum ist eine hohe Anzahlung nicht zu empfehlen ?
 Auf Mallorca (Fincas rusticas – Landhaeuser), Ibiza oder in Marbella, Benahavis, oder in Katalonien, Costa Brava, Figueres (Masias- Landhaeuser) finden sich hochpreisige Immobilien, die meist jenseits von 1 Mio Euro liegen. Eine 10%ige Anzahlung an den Verkäufer oder gar den Makler zu leisten, ist ein wirtschaftliches und rechtliches Risiko, da weder der Verkäufer noch der Makler eine Sicherheit leistet.
 Auch ein Kaufanspruch aus einem privatschriftlichen Kaufvertrag ist hier nicht ausreichend, um eine ausreichende Sicherung der Anzahlung zu erlangen.

Weitere 3 Sicherungsmoeglichkeiten.
 1. Hinterlegung auf dem Treuhandkonto unserer Kanzlei bis zum Notartermin
 2. Hinterlegung auf einem Konto eines Notars (es gibt in Spanien nur wenige Notare, die diese Hinterlegung akzeptieren, und wir arbeiten hier mit unserem Hausnotaren auf Mallorca, Teneriffa zusammen, die die Hinterlegung akzeptieren)

3.Anstelle der Unterschrift eines privatschriftlichen Vorkaufvertrages, wird dieser notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen, so dass kann der Verkäufer nicht anderweitig verkaufen und es ist eine dingliche Absicherung des Käufers gegeben.
 
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