Wie kann ein Verfahren vor dem Truppendienstgericht positiv für den Soldaten ausfallen ? - Expertenbeitrag

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Über den Ablauf und die Möglichkeiten der Entscheidung, mit welchen Maßnahmen ein Urteil der Truppendienstgerichte ausfallen kann wurde bereits in anderen Expertenbeiträgen berichtet. Die Truppendienstgerichte verhängen dann die in § 58 der Wehrsiziplinarordnung (WDO) aufgeführten Maßnahmen. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen gegen aktive Soldaten sind nach Absatz 1 die   Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbote , Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, Dienstgradherabsetzung und als höchste MaßnahmeEntfernung aus dem Dienstverhältnis.

Soweit sich der Tatnachweis nicht führen lässt, ist das günstigste Ergebnis ein Freispruch von den Vorwürfen der Anschuldigungsschrift. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.) und war 14 Jahre lang Vertragsanwalt des DBwV.

Seinen umfangreichen Erfahrungen nach ist ein Freispruch im Vergleich zu Verfahren vor den Starfgerichten sehr selten. Dies liegt darin begründet, dass in ungleich intensiverem Maß ermittelt wird. Häufig vergehen bis zur Verhandlung zwei bis drei Jahre. In dieser Zeit haben in der Regel bereits im Vergleich zu Strafverfahren unzählige Vernehmungen und Ermittlungen stattgefunden.

Dennoch konnte zuletzt am 05.12.2023 ein Freispruch vor dem Truppendienstgericht erreicht werden.

Soweit das Truppendienstgericht ein Dienstvergehen feststellt, jedoch eine gerichtliche Maßnahme unverhältbnismäßig wäre, kann es auch eine einfache Disziplinarmaßnahme aussprechen. Voraussetzung ist, dass die zeitlichen Voraussetzungen nach § 17 Abs. 2 WDO vorliegen.

Soweit eine einfache Maßnahme auch nicht mehr möglich ist, kann es zu einer sogenannten Einstellung unter Feststellung eines Dienstvergehens kommen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind in § 123 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 108 Abs. 3 Satz 1 WDO geregelt.

Da jeder Fall individuell unterschiedlich ist, sollte frühzeitig - am Besten noch vor der Anhörung durch den Disziplinarvorgesetzten - ein im Soldatenrecht versierter Rechtsbeistand konsultiert werden.



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