Yelp-Bewertung – Negative Bewertung löschen lassen? Und wenn ja, wie?

  • 5 Minuten Lesezeit

Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und sich somit extrem geschäftsschädigend auswirken. Umsatzeinbußen bis hin zu Existenzgefährdung sind die Folge. Da Bewertungen anonym abgegeben werden, schrecken die Bewertenden meist nicht davor zurück, sich sehr drastisch zu äußern oder gar Beleidigungen auszusprechen. Eine solche Bewertung sollten Betroffene löschen lassen. Positive Bewertungen hingegen sind geschäftsfördernd und führen zu einem Umsatzanstieg. So nutzen bereits viele Unternehmen Online-Bewertungsportale als Marketing-Instrument. Kundenbewertungen sind dabei mittlerweile das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Shopping.

Was ist Yelp?

Bei Yelp handelt es sich um ein im Jahr 2004 gegründetes US-amerikanisches Bewertungsportal, das in 32 Ländern vertreten ist. Laut der eigenen Website hatte Yelp im zweiten Quartal des Jahres 2017 einen Monatsdurchschnitt von 28 Millionen Besuchern, die über die Yelp-App kamen, und 74 Millionen, die Yelp über die mobile Website besucht hatten und bis Endes dieses Quartals sind mehr als 135 Millionen Beiträge verfasst worden.

Yelp bietet eine Suchfunktion an, mit der man Geschäfte in einem bestimmten anhand einer Postleitzahl vorgegebenen Gebiet findet. Klickt man z. B. auf Restaurants, werden die Top 10 Restaurants in seinem Umkreis mit der Gesamtpunktebewertung, den Rezensionen sowie Angaben zur Anschrift und Öffnungszeiten angezeigt. Aus den einzelnen Bewertungen bildet Yelp eine Gesamtpunktebewertung. Die Yelp-Nutzer können sich außerdem in einem Forum austauschen und Unternehmen kostenpflichtig Anzeigen schalten, um beispielsweise auf Suchergebnis-Seiten angezeigt zu werden.

Für die Bewertungen verwendet Yelp einen Filter bzw. eine automatisierte Software, die dazu dienen soll, Bewertungen auszusortieren, die „wenig hilfreich“ oder gefälscht sein könnten, um Manipulationen zu verhindern. Bei unzulässigen Bewertungen besteht nach wie vor ein Anspruch auf Löschung gegen Yelp.

Welche Bewertungen sind unzulässig?

Yelp selbst schreibt unter der Kategorie „Allgemeine Richtlinien“:

Unangemessene Inhalte: Eine etwas freie und ungezwungene Ausdrucksform ist in Ordnung. Drohungen, Belästigungen, Frivolitäten, üble Nachreden und alle anderen Formen von Beleidigungen sind jedoch nicht erwünscht.

Rechtlich gesehen muss zunächst berücksichtigt werden, ob es sich bei dem Inhalt der Bewertung um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt. Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen genießen den Schutz aus Art. 5 I GG, anders als unwahre Tatsachenbehauptungen.

Bei Tatsachenbehauptungen kann die Richtigkeit mit Mitteln des Beweises überprüft werden. Ob beispielsweise die Behauptung „Im Restaurant gibt es keine Toiletten“ wahr oder unwahr ist, lässt sich beweisen. Es handelt sich damit um eine Tatsachenbehauptung. Ist diese Tatsachenbehauptung nachweislich unwahr und somit eine Lüge, besteht ein Anspruch auf Löschung. Bewertungen mit solchen falschen bzw. unwahren Inhalten sind unzulässig.

Meinungen sind demgegenüber keinem Beweis zugänglich, da sie durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind.

Dem Recht auf freie Meinungsäußerung steht das Recht des von einer Äußerung Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit aus Art. 1 I, Art. 2 I GG und bei Unternehmen das Recht am ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb aus Art. 12 i. V. m. Art. 19 III GG gegenüber.

Ob durch eine Meinungsäußerung das allgemeine (Unternehmens-)Persönlichkeitsrecht verletzt ist, lässt sich im Rahmen einer Gesamtabwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung aller Umstände feststellen.

Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit endet bei sog. Schmähkritik oder Beleidigungen wie z. B. folgende Äußerung: „Der Unternehmer XY ist ein Halsabschneider“.

Da hier die Herabsetzung des Betroffenen im Vordergrund steht und nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, ist dies unzulässig. Eine solche Äußerung genießt keinen Schutz aus Art. 5 I GG. Sie ist nämlich geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen.

Noten-, Sterne- oder Punktebewertungen sind nach Auffassung der Rechtsprechung Meinungsäußerungen (BGH Urteil vom 23.06.2009, Az. VI ZR 196/08), da sie auf einer eigenen Stellungnahme des Bewertenden beruhen.

Für eine zulässige Punktebewertung ist jedoch eine darauf beruhende wahre Tatsachengrundlage erforderlich. So muss der Bewertende darlegen können, dass er beispielsweise Dienstleistungen, die er bewertet, auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Beruht die Punktevergabe also auf unwahren Tatsachen, tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter den Schutzinteressen des Betroffenen zurück. Dann besteht auch ein Anspruch auf Löschung dieser Punktebewertung. In dem Fall verletzt auch die Punktebewertung den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Negative Bewertung löschen lassen?

Yelp ist nicht verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Bewertungen vor der Veröffentlichung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Sobald aber Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt wird – also z. B. dann, wenn Sie Yelp zur Löschung auffordern und die Gründe erläutern – und diese Bewertung dennoch nicht von der Website gelöscht wird, macht Yelp sich haftbar (BGH Urteil vom 01.03.2016 Az. VI ZR 34/15).

Was muss ich tun, um meine negative Bewertung löschen zu lassen?

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die beanstandete Bewertung sichern, indem Sie beispielsweise einen Screenshot erstellen oder die entsprechende Seite ausdrucken. Diese Beweismittel könnten später hilfreich sein.

Sofern der Verfasser bekannt ist, können Ansprüche auch gegenüber ihm direkt gestellt werden. Dies ist aber nur selten der Fall.

Sofern der Verfasser ein Pseudonym verwendet und daher unbekannt ist, ist es nicht möglich, gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen, denn ein Anspruch auf Auskunft der Daten gegen den Betreiber des Bewertungsportals besteht nicht (BGH VI ZR 345/13).

Eine Ausnahme bilden solche Fälle, bei denen der Inhalt der Äußerung einen Straftatbestand, wie z. B. eine Beleidigung gem. § 187 StGB, erfüllt. Dann sollte Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft wird dann Ermittlungen einleiten und über die Ermittlungsakten können die Daten in Erfahrung gebracht werden.

Wenn Sie also eine bestimmte Bewertung als unangebracht melden, wird Yelp den Bewertenden zunächst zur Stellungnahme auffordern. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer bestimmten Frist aus, wird die beanstandete Bewertung gelöscht. Ansonsten wird die Stellungnahme des Bewertenden an Sie weitergeleitet und gegebenenfalls werden von Ihnen Nachweise gefordert.

Erfahrungsgemäß ist es sinnvoller, einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen, Yelp zur Löschung des Beitrags aufzufordern. In einem solchem Fall sind die Bewertungsportale eher dazu bereit, schnell zu handeln und die Bewertung zumindest vorläufig von der Website zu löschen.

Regelmäßig sollten alle einschlägigen Portale auf negative Bewertungen überprüfen. Sollten Sie eine negative Bewertung entdecken, lassen Sie den Inhalt am besten von einem/einer spezialisierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin überprüfen und gegebenenfalls löschen. In vielen Fällen lässt sich dagegen im Sinne einer Löschung vorgehen, indem unter sorgfältiger juristischer Argumentation die Betreiber der Portale zur unverzüglichen Löschung aufgefordert werden. Sollte dem Löschungsbegehren nicht nachgegangen werden, kann ein Unterlassungsanspruch gem. § 1004 I 2 BGB analog i. V. m. § 823 I BGB gerichtlich mit dem Inhalt geltend gemacht werden, dass die Veröffentlichung der Bewertung unterlassen wird.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist spezialisiert im Internet-Medienrecht und steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema