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Zugewinngemeinschaft - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Was ist ein Güterstand?

Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um einen möglichen Güterstand in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Güterstand regelt, wie im Falle einer Trennung das Vermögen der Ex-Partner aufgeteilt wird.

In Deutschland können Ehepartner bei der Hochzeit zwischen verschiedenen Güterständen wählen. Tun sie das nicht, z. B. in Form eines Ehevertrags, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft. Mithilfe eines Ehevertrags können auch andere Güterstände gewählt werden.

Gesetzlicher Güterstand: Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Das heißt: Jedes Ehepaar lebt nach der Eheschließung automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart wurde.

Die gesetzlichen Regelungen zur Zugewinngemeinschaft finden sich in § 1363 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Während der Ehe bleiben die Vermögenswerte der beiden Ehepartner demnach getrennt. Im Falle einer Scheidung oder auch bei Tod eines Ehegatten wird jedoch der Zugewinnausgleich durchgeführt.

Das bedeutet: Die Gegenstände, die jeder in die Ehe eingebracht hat oder selbstständig und vom Ehepartner unabhängig während der Ehe erworben hat, gehören auch nach der Trennung weiterhin ihm alleine. Es gibt kein grundsätzliches gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Anders sieht es aus, wenn die Ehepartner eine Sache gemeinsam anschaffen. Dann erwerben sie jeweils Miteigentum an der Sache. Beim Zugewinnausgleich wird dieses während der Ehe hinzugewonnene gemeinschaftliche Vermögen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Welche Gegenstände fallen nicht unter den Zugewinn?

Vermögenswerte, die ein Ehepartner mit in die Ehe eingebracht hat, gehören weiterhin ihm allein. Sie fallen deshalb nicht unter den Zugewinn, sondern werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass Wertzuwächse zum Zugewinn gerechnet werden – z. B. Tantiemen aus Aktien.

Ebenfalls nicht zum Zugewinn zählen:

  • Erbschaften
  • Schenkungen
  • Renten
  • Betriebsrenten
  • Lebensversicherungen

Alternativen zur Zugewinngemeinschaft

Bei der Eheschließung haben die Ehepartner die Möglichkeit, mithilfe eines Ehevertrags einen anderen Güterstand zu wählen:

Die Gütertrennung ist in § 1414 BGB geregelt. In dem Fall bleiben die Vermögen der beiden Ehegatten auch im Falle einer Scheidung weiterhin getrennt. Es findet kein Zugewinnausgleich statt.

Die gesetzlichen Regelungen zur Gütergemeinschaft finden sich in § 1415 BGB. Hierbei gilt jedes Vermögen der Ehepartner automatisch als gemeinschaftliches Vermögen – auch das, was ihnen vor der Eheschließung allein gehörte.

Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?

Leben die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wird im Falle einer Scheidung das Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt. Dafür wird verglichen, wie hoch das Vermögen jedes Partners am Tag der standesamtlichen Heirat (= Anfangsvermögen) und zum Zeitpunkt der Scheidung (= Endvermögen) ist.

Die Differenz ist der Zugewinn. Dieser wird zunächst für beide Partner einzeln berechnet und wiederum die Differenz ermittelt. Der Partner mit dem geringeren Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich.


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Rechtstipps zu "Zugewinngemeinschaft" | Seite 13

  • 21.12.2016 Rechtsanwalt Johannes Wuppermann
    „… wird. Da die Kinder aus der früheren Ehe mit dem zweiten Ehepartner ihrer Eltern nicht verwandt sind, können sie auch nicht deren Erben werden. Bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 22.12.2022 Rechtsanwältin Katharina Scholz
    „… Ehevertrag geschlossen, dann gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass die Vermögensmassen von Ehefrau und Ehemann während der Ehe getrennt bleiben. Wenn die Ehe …“ Weiterlesen
  • 09.02.2018 Rechtsanwalt & Notar Philipp Wolfrum
    „… . Diese Regelung wird durch den jeweiligen Güterstand modifiziert. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt Folgendes: Der Erbteil des überlebenden Ehegatten wird nach § 1371 …“ Weiterlesen
  • 02.12.2016 Rechtsanwalt Markus Jansen
    „… und nicht Teil der Zugewinngemeinschaft sind. Gegenseitige Kontovollmachten für Einzelkonten reichen dabei nicht aus, das Finanzamt vom Gegenteil zu überzeugen. Bei Übertragung von Vermögensständen …“ Weiterlesen
  • 17.11.2016 Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
    „… , wenn er in einer Zugewinngemeinschaft lebt. Haben die Ehegatten ein Berliner Testament errichtet oder einen Erbvertrag abgeschlossen, mit dem sie sich wechselseitig zu Erben einsetzen, erbt der andere Ehegatte allein …“ Weiterlesen
  • 23.10.2016 Rechtsanwältin und Notarin Heike Mertens
    „… gestellt wurde, die Partner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und das Haus/die Wohnung das gesamte Vermögen darstellt, §1365 I BGB. Der Antrag auf Teilungsversteigerung …“ Weiterlesen
  • 19.10.2016 Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
    „… : Nicht bei „klassischer“ Versorgerehe Ein Punkt, den man in einem Ehevertrag regeln kann, ist der sogenannte „Güterstand“. Im Ehevertrag kann man den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 08.10.2016 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
    „… die Zugewinngemeinschaft und es entsteht ein Anspruch des weniger vermögenden Ehegattens auf sogenannten Zugewinnausgleich. Dieser Ausgleich unterfällt nicht der schenkungssteuerrechtlichen Regelung …“ Weiterlesen
  • 07.10.2016 Anwalt Armin Gutschick
    „… nach deutschem Recht der gesetzliche Güterstand, die sogenannte Zugewinngemeinschaft, was in der spanischen Notarurkunde folgendermaßen umschrieben wird: „separación de bienes con participación en las …“ Weiterlesen
  • 01.09.2016 Rechtsanwalt Savin Vaic
    „… auf die Möglichkeit eines zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens hin. Als Streitfall kann sich zum Beispiel das Recht auf die Ausscheidung der Zugewinngemeinschaft aus dem Erbe, die Gültigkeit …“ Weiterlesen
  • 07.08.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… werden soll (§§ 20 Abs. 4, 21 Abs. 4 LPartG). Wie in der „klassischen“ Ehe, so gilt auch in der „Homo-Ehe“ die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Abweichende Regelungen sind durch notariell …“ Weiterlesen
  • 13.07.2016 Rechtsanwalt & Mediator Giuseppe M. Landucci
    „… Zugewinngemeinschaft ähnelt. Für die Anwendung von italienischem Familienrecht vor deutschen Gerichten könnte sprechen, dass Scheidungsverfahren seit der italienischen Familienrechtsreform von 2015 oft schneller …“ Weiterlesen
  • 29.06.2016 Rechtsanwalt Thomas Lehnik
    „… des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft hat hier andere Rechtsfolgen, als oftmals von den Ehepartnern vermutet wird. Nicht selten wird erwartet, dass jeder den anderen Ehegatten zu 100 % beerbt …“ Weiterlesen
  • 28.06.2016 Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
    „… Zugewinngemeinschaft, kommt pauschal noch ein weiteres Viertel hinzu. Der überlebende Ehegatte wird also im Ergebnis regelmäßig nur zum ¾-Anteil Erbe, aber keineswegs Alleinerbe. Das verbleibende Viertel …“ Weiterlesen
  • 21.06.2016 Rechtsanwältin Ewelina Löhnenbach
    „… die ursprüngliche Regelung noch wirksam ist und wie sie angepasst werden kann. Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft: Die verschiedenen Güterstände Unser Familienrecht kennt drei …“ Weiterlesen
  • 11.05.2016 Rechtsanwältin Barbara Brauck
    „… bei Ehepaaren ist das nicht automatisch gesichert. Der neue Ehepartner erbt grundsätzlich (bei Zugewinngemeinschaft = Regelfall) die Hälfte. Die eigenen Kinder erben die andere Hälfte des Nachlasses …“ Weiterlesen
  • 29.04.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „Ein Zugewinnausgleich fließt in den meisten Fällen erst, wenn die Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner geschieden sind. Leben diese im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der Ehegatte …“ Weiterlesen
  • 28.04.2016 Rechtsanwältin Eva Wolter
    „… angeht. Dazu sind einige Informationen zu den Rechtsfolgen der Eheschließung wichtig: Zugewinngemeinschaft Die meisten verheirateten Paare haben keinen Ehevertrag geschlossen und sind daher automatisch …“ Weiterlesen
  • 01.04.2016 Rechtsanwalt Steffen Köster
    „… Erbteil des überlebenden Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft gerade einmal 50 %. Die Kinder erben die weiteren 50 %. Aus diesem Grund ist das sogenannte „Berliner Testament“ sehr beliebt. Darin werden …“ Weiterlesen
  • 22.03.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „… . Das Familienrecht teilt den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartnern, wenn sie vertraglich nichts anderes vereinbaren, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu. Die Zugewinngemeinschaft …“ Weiterlesen
  • 18.03.2016 Rechtsanwalt Uwe Hartmann
    „… im Beispiel 2 im Zeitpunkt seines Todes verheiratet und lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft stellt sich die gesetzliche Erbfolge wie folgt dar: Der überlebende Ehegatte erbt ein Viertel …“ Weiterlesen
  • 09.03.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… . Bei einem im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehepaar mit zwei Kindern hat der Ehepartner damit einen Pflichtteilsanspruch von 25 %, jedes der Kinder einen solchen von 12,5 …“ Weiterlesen
  • 09.02.2016 Görtz Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    „… beispielsweise im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, erbt der Ehepartner, soweit neben ihm Erben 1. Ordnung (Kinder des Verstorbenen) vorhanden sind, grundsätzlich 50 …“ Weiterlesen
  • 28.01.2016 Rechtsanwältin Simone Huckert
    „… die Vermögensauseinandersetzung. Oft wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgelöst, Gütertrennung vereinbart, der Zugewinnausgleich errechnet und ein Zugewinn bezahlt. Muss unbedingt darauf achten …“ Weiterlesen