467 Anwälte für Markenanmeldung | Seite 20

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Christian Mauritz, Marie-Juchacz-Straße 17, 40470 Düsseldorf 6649.8962587411 km
Rechtsberatung für Privatpersonen und kleine mittelständische Unternehmen - Freundlich, flexibel und fair.
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Mauritz LL.M. gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Herr Mauritz hat meine Fragen umgehend und sehr freundlich beantwortet. (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Anwaltskanzlei Fenske, Am Edelspfad 28, 61169 Friedberg (Hessen) 6818.9115245391 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Markenanmeldung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
aus 75 Bewertungen Fundiert und zügig (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nico Werdermann
sehr gut
Rechtsanwalt Nico Werdermann
Rechtsanwalt Nico Werdermann, Lehnitzstr. 86b, 16562 Hohen Neuendorf 6961.5785413858 km
Fachanwalt IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Nico Werdermann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Markenanmeldung
aus 502 Bewertungen Schnelle Hilfe unkompliziert. Danke Hoßfeld,W. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Wollin
Rechtsanwalt Markus Wollin
LOHBECK & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.8051453579 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Markenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Markenanmeldung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Wollin
(10.10.2018) Alle fragen sehr schnell und überzeugend beantwortet. Fall noch nicht abgeschlossen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Landua
sehr gut
Kanzlei Susanne Landua, Kaiserstr. 67, 76437 Rastatt 6864.3972653389 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Markenanmeldung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Susanne Landua
aus 10 Bewertungen Nach einer sehr guten Erfahrung in IT-Recht habe ich Frau Rechtsanwältin für etwas ganz anderes engagiert. Kompetent, … (30.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Ekey
Rechtsanwalt Volker Ekey
Prof. Dr. Ekey & Kollegen, Worringer Str. 25, 50668 Köln 6674.9728416866 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Ekey ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Markenanmeldung
aus 7 Bewertungen Herr Ekey hat sich den Vertrag angeschaut und sofort gesagt das die Vertragsstrafe die ich nie gesehen habe … (03.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Bödecker
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Bödecker
Kanzlei Bödecker, Ruhrstraße 34, 58452 Witten 6672.4758702152 km
Wer auf andere Leute wirken will, der muss erst einmal in ihrer Sprache mit ihnen reden.
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Fabian Bödecker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Markenanmeldung
aus 125 Bewertungen Tolle Vertretung gegen meinen Arbeitgeber nach unberechtigter Kündigung. (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Herrle
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Herrle
Kanzlei Herrle, Hauptstr. 18, 24872 Groß Rheide 6641.3770939921 km
Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Markenanmeldung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Carsten Herrle
aus 160 Bewertungen In dem Augenblick, als Rechtsanwalt Herrle meinen Fall übernahm, war ich sicher, dass ich bestens vertreten werde. Ich … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Wolff
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Wolff
Kanzlei Wolff, Kleingedankstrasse 11 a, 50677 Köln 6675.3864417889 km
Ein Mandat ist wie ein spannendes Buch für mich. Ich kann es nicht weglegen, bis das Ende feststeht. "Am Ende wird alles gut sein. Wenn es nicht gut ist, dann ist es nicht das Ende." (Sabino)
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Markenrecht • IT-Recht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Markenanmeldung beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Wolff
aus 17 Bewertungen Frau Wolff hat sich bereits beim ersten Telefonat die Zeit genommen, sich unser Problem mit einer nicht gezahlten … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorotee Keller LL.M.
sehr gut
Kanzlei Keller, Sophienstr. 44, 60487 Frankfurt am Main 6823.5067301737 km
Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Dorotee Keller LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Markenanmeldung
aus 22 Bewertungen , ich bin Frau Liljana Hysen Hoxha. Geb. 07.12.1971.Kruje . Meine Anschrift Richard Wagner str 69. 63069 Offenbach am … (26.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus P. Reiser LL.M.
Rechtsanwalt Klaus P. Reiser LL.M.
Rechtsanwälte Reiser & Coll., Heiligenbreite 52, 88662 Überlingen 6989.1552758697 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus P. Reiser LL.M. - Ihr juristischer Beistand im Bereich Markenanmeldung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Markenanmeldung

Fragen und Antworten

  • Markenanmeldung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Markenanmeldung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Markenanmeldung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Markenanmeldung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Markenanmeldung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ohne eine Markenanmeldung und darauffolgende Markeneintragung in das Markenregister läuft man Gefahr, dass die eigene Ware bzw. Dienstleistung von anderen kopiert wird, ohne etwas gegen die Nachahmung unternehmen zu können.

Eine Marke steigert den Unternehmenswert

Das Markenbewusstsein der Menschen wird heutzutage immer stärker, wird doch mit einer Marke die Qualität der jeweiligen Ware oder Dienstleistung verbunden. Kaufen Verbraucher dagegen eine Fälschung, könnte das für den Markeninhaber zu Problemen im Wettbewerb führen. Erstens entgeht ihm der Gewinn, den er bei Veräußerung seiner eigenen Ware gehabt hätte. Zweitens könnte das Plagiat den Ruf des Unternehmens schädigen, wenn seine Qualität schlechter ist und die Verbraucher an der Fälschung einen Mangel entdecken und Ansprüche auf Gewährleistung geltend machen. Auch eine drohende Herstellerhaftung im Rahmen der Produkthaftung kann imageschädigend sein. Schließlich wissen Verbraucher oft gar nicht, dass sie in Wahrheit kein Originalprodukt vom Hersteller bzw. Markeninhaber erworben haben, sondern Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer der Produktpiraterie bzw. Markenpiraterie geworden sind und ihnen damit nur Eigentum an einer Raubkopie oder einer Fälschung übertragen worden ist.

Wer eine Unternehmensberatung in Anspruch nimmt, wird dort regelmäßig befragt, ob es zugunsten des Unternehmens einen Markenschutz an Waren oder Dienstleistungen gibt. Marken spielen nämlich bei der Unternehmensbewertung - etwa im Rahmen von einem Firmenverkauf - eine wichtige Rolle. Je mehr eingetragene Marken ein Unternehmen vorweisen kann, umso mehr ist es wert. Wer eine Firmengründung beabsichtigt, sollte ebenfalls seine Waren bzw. Dienstleistungen absichern und so schnell wie möglich eine Markenanmeldung vornehmen.

Ablauf der Markenanmeldung

Eine Markenanmeldung ist vor allem beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) möglich. Der Antrag muss unter anderem stets den Anmelder der Marke erkennen lassen. Ist etwa ein Verein, der nicht ins Vereinsregister eingetragen wurde, der Anmelder, so müssen Name und Anschrift aller Mitglieder in der Markenanmeldung niedergeschrieben werden. Bei einer GmbH in Gründung als Anmelder genügt es dagegen, der Markenanmeldung den Gesellschaftsvertrag in Form einer unbeglaubigten Abschrift beizufügen. Fehler bei der Markenanmeldung können übrigens zu einem Formmangel führen, was wiederum zur Unwirksamkeit der Markenanmeldung führen kann. Übrigens: Ein rechtsfähiger Verband oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann eine sog. Kollektivmarke anmelden.

Produktbezeichnungen

Bevor man den Antrag beim DPMA stellt, sollte man sich aber die Produktbezeichnung genau überlegen. Damit kann nicht nur der Wiedererkennungswert des Unternehmens erhöht werden, die Verbraucher können sich die Marke dann auch leichter merken und damit einen gewissen Qualitätsstandard verbinden. Ferner sollte man sich nun die Markenarten genauer ansehen und für eine entscheiden. Markenarten sind etwa die Bildmarke, die Wortmarke oder auch eine Kombination, die sog. Wort/Bildmarke. Das Zeichen muss in der Markenanmeldung genau beschrieben werden, ansonsten ist ein ausreichender Schutz nicht möglich. So muss der Markenanmeldung etwa bei einer Hörmarke die Musik auf einem Datenträger beigefügt werden.

Waren- bzw. Dienstleistungsklassen

Neben der genauen Bezeichnung der Marke muss man eine oder mehrere Waren- oder Dienstleistungsklassen angeben, für die man die Marke nutzen möchte, z. B. Fahrzeuge oder Telekommunikation. Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass bzgl. der beanspruchten Waren bzw. Dienstleistungen einen Benutzungszwang besteht. Das bedeutet, wer sie nicht nutzt, verliert diesbezüglich den Markenschutz.

Nationaler, europäischer oder internationaler Markenschutz?

Auch sollte man sich vor der Markenanmeldung Gedanken darüber machen, ob man einen nationalen oder internationalen Markenschutz anstrebt und je nachdem eine Deutsche Marke, eine Europäische Marke oder eine Internationale Marke anmelden. Da das Markenamt nicht überprüft, ob die Marke unter Umständen schon ins Markenregister eingetragen wurde oder sonst ein Markenschutz nach § 4 Markengesetz existiert, trägt jedoch der Antragsteller das Risiko, dass seine Marke bereits zuvor von einem Dritten angemeldet worden ist. Ihn trifft damit die Pflicht, rechtzeitig eine Markenrecherche zu betreiben, z. B. über das Internet.

Stehen Schutzhindernisse einer Markeneintragung entgegen?

Sofern das Marken- und Patentamt im Rahmen der Markenanmeldung ein absolutes Schutzhindernis feststellt, ergeht zunächst der sog. Beanstandungsbescheid. Kann eine Stellungnahme des Antragstellers das Schutzhindernis nicht beseitigen, folgt auf den Bescheid der sog. Zurückweisungsbeschluss, den ein Beamter des höheren bzw. gehobenen Dienstes oder ein vergleichbarer Angestellter erlässt und gegen den die Rechtsbehelfe der Erinnerung und der Beschwerde zulässig sind. Sowohl die Erinnerung als auch die Beschwerde müssen innerhalb eines Monats ab Zustellung des Beschlusses eingelegt werden.

Sofern keine absoluten Schutzhindernisse ersichtlich sind und auch die Markenanmeldung formalrichtig abgelaufen ist, erfolgt als Nächstes die Veröffentlichung der Marke im elektronischen Markenblatt. Der Markeninhaber bekommt diesbezüglich unter anderem eine Urkunde überreicht. Daneben können die Inhaber älterer Marken nun noch innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Nach Ablauf dieser Zeit bleibt einem Markeninhaber schließlich noch die Möglichkeit, Klage einzureichen, um eine jüngere und identische Marke aus dem Register entfernen zu lassen, sog. Löschungsklage.

Was kostet die Markenanmeldung?

Die Kosten für die Markenanmeldung und Eintragung belaufen sich grundsätzlich auf 300 Euro, können sich aber erhöhen, wenn etwa ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt wurde. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre, kann aber verlängert werden, sofern man rechtzeitig die Verlängerungsgebühr zahlt.

Rechte des Markeninhabers

Nach der Markenanmeldung bzw. der Eintragung ins Markenregister hat der Markeninhaber für die Dauer des Markenschutzes das alleinige Nutzungsrecht. Das Markenrecht bestimmt etwa, dass der Markeninhaber daher gegenüber dem Fälscher eine Abmahnung aussprechen kann. Dieser wird darin aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich zu verpflichten, im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Im Übrigen kann der Rechteinhaber Unterlassungsklage erheben und unter Umständen - wenn er etwa einen Vermögensschaden erlitten hat - Schadenersatz bzw. eine Nutzungsentschädigung verlangen. Zu beachten ist auch, dass Fälscher nicht nur gegen das Markenrecht verstoßen - in ihrem Verhalten ist häufig auch unlauterer Wettbewerb zu sehen. Wird darüber hinaus etwa an Landesgrenzen eine Ladung gefälschter Waren entdeckt, kann der Transport gestoppt und auf Antrag des Rechteinhabers die Beschlagnahme sowie Zerstörung der Produkte durch den Zoll erfolgen.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Markenanmeldung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Markenanmeldung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.