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sehr gut
Rechtsanwalt Martin Veh
Kanzlei Martin Veh, Bahnhofplatz 7, 90762 Fürth 7005.3484668224 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Veh bietet Rat und Unterstützung im Bereich Verwaltungsrecht
aus 12 Bewertungen Ich danke Herrn Rechtsanwalt Veh, der mich in einem Strafverfahren professionell vor Gericht vertreten hat, und … (28.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten für Verwaltungsrecht

Fragen und Antworten

  • Verwaltungsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Verwaltungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Verwaltungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Verwaltungsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Verwaltungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Verwaltungsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Verwaltungsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts und umfasst alle rechtlichen Inhalte, die im Zusammenhang mit der Staatsverwaltung stehen. Bei der so genannten Exekutive erfüllen staatliche Organe staatliche Aufgaben. Kennzeichnend für das Verwaltungsrecht ist es, dass eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auftritt. Das Verwaltungsrecht regelt nicht nur die Rechtsbeziehungen der staatlichen Organe zu dem einzelnen Bürger, sondern darüber hinaus auch die Beziehung zwischen den einzelnen Behörden untereinander.

Die Exekutive handelt als "dritte Staatsgewalt" durch ihre staatlichen Organe, also Behörden. Man unterscheidet zwischen dem Träger der Behörde (zum Beispiel die Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Bayern etc.) und dem Organ als juristische Person, das im Verhältnis zum Bürger durch seine Amtsträger handelt, kurz: die Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Hat das Verwaltungshandeln Auswirkungen für den Bürger, so spricht man von Außenwirkung. Eine reine Innenwirkung liegt dagegen vor, wenn es nur gegenüber einer anderen staatlichen Stelle wirkt.

Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, zu dem sich Vorschriften hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) finden. Die allgemeinen für das Verwaltungsverfahren geltenden Regeln werden mit konkreten Vorschriften aus dem jeweiligen Rechtsgebiet ergänzt. Beispiel: Geht es um einen sozialrechtlichen Leistungsanspruch, so gelten zusätzlich die Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB).

Das besondere Verwaltungsrecht bezieht sich dagegen auf bestimmte rechtliche Konstellationen, zum Beispiel das Polizei- und Ordnungsrecht, das Kommunalrecht und das Bauordnungsrecht. Auch das Umweltrecht, das Beamtenrecht und das Hochschul- und Prüfungsrecht zählen zum Besonderen Verwaltungsrecht. Als Verwaltungsorganisationsrecht werden zudem alle Regeln bezeichnet, die sich auf die behördliche Organisation beziehen. 

Darüber hinaus gelten verschiedene Gesetzesgrundlagen, je nachdem welches Exekutivorgan handelt, also beispielsweise bei Bundesbehörden das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz, bei Behörden auf Länderebene die jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer. Beispiel: Bei polizeilichem Handeln müssen die Polizeigesetze des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden, etwa das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) und das Polizeiorganisationsgesetz (POG).

Die Behörde kann gegenüber dem Bürger auf verschiedene Weise agieren. Die häufigste Form behördlichen Handelns ist der so genannte Verwaltungsakt, der zudem mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen) ergänzt werden kann. Darüber hinaus kann sie auch Rechtsverordnungen erlassen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist eine weitere Möglichkeit, mit der sich Behörden gegenseitig oder Behörde und Bürger einvernehmlich gegenseitig verpflichten können. 

Weil die Verwaltungsorgane bei ihren Handlungen an Recht und Gesetz gebunden sind, kann der Bürger gegen behördliches Agieren vorgehen, wenn er beispielsweise von einem rechtswidrigen Verwaltungsakt betroffen ist. Bereits im behördlichen Verfahren stehen dem Bürger besondere Rechte gegenüber der Verwaltung zu, wie beispielsweise besondere Anhörungsrechte, etwa Öffentlichen Baurecht. Darüber hinaus können sie beispielsweise gegen einen behördlichen Verwaltungsakt Widerspruch bei der Behörde einlegen, den diese erlassen hat. Ist er erfolglos, so können Rechtstreitigkeiten gerichtlich bei den Verwaltungsgerichten geltend gemacht werden, also gemäß dem Instanzenzug beim: Verwaltungsgericht (VG), beim Oberverwaltungsgericht (OVG) als Berufungsgericht für Urteile des Verwaltungsgerichts und als Beschwerdegericht für andere Entscheidungen (z.B. einstweilige Anordnung, Beschlüsse) des Verwaltungsgerichts. In einigen Bundesländern werden diese Aufgaben nicht vom OVG wahrgenommen, sondern vom Verwaltungsgerichtshof, in Bayern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in Hessen vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und in Baden-Württemberg vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Die Regeln für den verwaltungsgerichtlichen Prozess finden sich in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und weiteren Nebengesetzen.   

Das Verwaltungsprozessrecht stellt dem Bürger verschiedene Klagearten zur Verfügung, je nachdem was er vor dem Verwaltungsgericht geltend machen will: Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Leistungsklage, allgemeine Feststellungsklage, Widerspruchsverfahren oder beispielsweise wenn die Behörde verspätet handelt, die so genannte Untätigkeitsklage. Für dringende, eilige Fälle kann vorläufiger Rechtsschutz (einstweilige Anordnung) erwirkt werden.

Liegt ein rechtswidriges Handeln von Seiten einer Behörde vor, so steht dem Bürger Entschädigung zu, etwa in Form eines Erstattungsanspruchs, Amtshaftungsanspruch, wegen Amtspflichtverletzung etc.

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