Kurz und knapp 34 (Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht)
- 1 Minuten Lesezeit
Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:
Bei Krankheit Attest nicht vergessen
Wenn Arbeitnehmer krank werden, sollte das Attest für den Arbeitgeber nicht vergessen werden. Denn wer wiederholt kein ärztliches Attest dem Arbeitgeber vorlegt, riskiert seinen Arbeitsplatz.
Ein Packer hatte seinem Arbeitgeber wiederholt kein Attest vorgelegt, auch nicht nach einer Abmahnung. Nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts haben in diesem Fall die Interessen der Firma an einer sicheren Betriebsplanung Vorrang, die Künigung ist gerechtfertigt. (Az.: 17 Sa 1174/07)
Existenzgründungszuschuss und ALG II
Die Bezieher eines Existenzgründungszuschusses müssen mit einer entsprechenden Kürzung ihres Arbeitslosengelds II rechnen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Kürzung für rechtens erachtet.
Bei dem Existenzgründungszuschuss handelt es sich um anrechenbares Einkommen. Nach Ansicht der Kasseler Richter dient der Zuschuss in erster Linie der Sicherung des Lebensunterhalts. (Az.: B 14/7b AS 16/06 R)
Anspruch auf Grundsteuererlass
Gemäß §§ 33 Grundsteuergesetz (GStG) besteht ein Anspruch auf Grundsteuererlass ab einer Ertragsminderung von über 20 Prozent. Für die Bemessung dieser Mindestgrenze ist ausschließlich die tatsächlich vereinbarte oder übliche Miete ausschlaggebend.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes spielt es keine Rolle, ob die Ertragsminderung typische oder atypische, strukturelle oder nicht strukturelle Gründe hat. (Az.: II R 5/05)
Hausmüll vorsortieren ist zulässig
Grundstückseigentümer dürfen ein privates Dienstleistungsunternehmen damit beauftragen, werthaltige Abfälle der Privathaushalte aus den Abfallbehältern des Grundstücks vorzusortieren und den Wertstoffsammelstellen zuzuführen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der Stadt Mannheim abgewiesen, die in dem Müllvorsortieren durch ein Privatunternehmen einen Eingriff in ihre Organisationshoheit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sahen. (Az.: 7 C 42.07)
(WEL)
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