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Kurz und knapp 105 (Arbeitsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Frist für Zeugniserteilung

Der Arbeitgeber ist in der Regel dazu verpflichtet, das  Arbeitszeugnis innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Stellt er das Zeugnis verspätet aus, kann dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn er deshalb in einem Bewerbungsgespräch scheitert. 

Für den Schadensersatzanspruch muss allerdings der Arbeitnehmer die Zeugniserteilung zuvor bei seinem ehemaligen Arbeitgeber angemahnt haben. (LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 01.04.2009, Az.: 1 Sa 370/08)

Schadensersatz wegen Arztfehler

Bei einem Patienten wurde nach einer Operation eine Klammer vergessen. Das Amtsgericht Gummersbach hat hier einen Kunstfehler des behandelnden Arztes bejaht. Wegen der im Körper verbliebenen Klammer hatte der Patient Entzündungen und Schmerzen erlitten.

Die Richter verurteilten den Krankenhausträger, dem Geschädigten Schadensersatz für die durch den Kunstfehler entstandenen Gesundheitsschäden zu zahlen. (Urteil v. 08.06.2009, Az.: 10 C 238/08)

Geschwindigkeitsmessung durch Private

Das Oberlandesgericht Oldenburg wies die Klage eines Rasers ab, der die Verwertung einer Geschwindigkeitsmessung geltend machen wollte, weil sie von einem privatrechtlich Angestellten des zuständigen Landkreises vorgenommen worden war.

Die Richter lehnten ein Beweisverwertungsverbot ab, weil es sich nicht um eine - unzulässige - Beleihung Privater mit öffentlich-rechtlichen Kompetenzen handelte, sondern der Messbeamte bei der Behörde als privater Angestellter beschäftigt war. (Beschluss v. 11.03.2009, Az.: 2 SsBs 42/09)

Verfügungsbefugnis des Vorerben

Ist in einem Testament eine Vorerbenschaft angeordnet, so darf der Vorerbe nur eingeschränkt über das Erbe verfügen. Denn er ist dazu verpflichtet, das Erbrecht des Nacherben nicht zu beeinträchtigen.

Trifft der Vorerbe dennoch eine Verfügung über den Nachlass, kann der Nacherbe später eine Rückabwicklung der Verfügung verlangen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht Bamberg bestätigt. (Urteil v. 08.05.2009, Az.: 6 U 38/08)

(WEL)


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