JGG - Jugendgerichtsgesetz

Die wichtigsten Fragen zum JGG

  • Was ist das Jugendgerichtsgesetz?
    Das Jugendgerichtsgesetz enthält Regelungen zum Jugendstrafrecht in Deutschland.
  • Wer gilt laut JGG als Jugendlicher?
    Jugendliche sind alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Wer gilt laut JGG als Heranwachsender?
    Heranwachsende sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 21 Jahre alt sind.
  • Was ist der Grundsatz des Jugendstrafrechts?
    Der Grundsatz des Jugendstrafrechts lautet „Erziehung kommt vor Strafe“.
  • Welche Sanktionen sieht das JGG vor?
    Mögliche Strafen für Jugendliche und Heranwachsende sind Erziehungsmaßregeln, Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest und Jugendstrafe.

Über das JGG

Was ist das JGG?

Das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG, enthält die wichtigsten Regelungen zum Jugendstrafrecht in Deutschland. Es ist dabei als Zusatz zum allgemeinen Strafrecht zu sehen. An Stellen, für die das JGG keine Regelungen vorsieht, gelten auch für Jugendliche das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.

Wie ist das JGG entstanden?

In seiner Urform existiert das JGG bereits seit dem Jahr 1923. In der Weimarer Republik wurde zum ersten Mal ein Jugendgerichtsgesetz erlassen, das bereits die Grundzüge der heutigen Fassung enthielt. Damals wurde die Strafmündigkeit von 12 auf 14 Jahre hochgesetzt und zum ersten Mal wurde der Begriff „Jugendlicher“ als eine Person über 14 und unter 18 Jahren definiert.

Während zur Zeit des Nationalsozialismus bereits ab 16 Jahren das Erwachsenenstrafrecht angewendet wurde und eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren infrage kam, gab es in der DDR ab 1952 ein Jugendgerichtsgesetz, das für Jugendliche besondere Milde vorsah und Erziehungsmaßnahmen gegenüber Strafen bevorzugte. Auch in der Bundesrepublik trat 1953 ein neues Jugendgerichtsgesetz in Kraft. Das Alter der Strafmündigkeit lag ab sofort wieder bei 14 Jahren und es wurde zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden unterschieden.  

Im Jahr 1975 wurde das allgemein Alter der Volljährigkeit von vorher 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Das Jugendstrafrecht kann jedoch weiterhin auf Heranwachsende bis 21 Jahre angewendet werden. Seit der Wiedervereinigung gilt das JGG auch in den neuen Bundesländern.

Was steht im JGG?

Das JGG besteht aus fünf Teilen. Der erste beschreibt seinen Anwendungsbereich und definiert u. a. Begriffe wie „Jugendlicher“ und „Heranwachsender“. Im zweiten Teil ist geregelt, wie Jugendliche strafrechtlich zu behandeln sind, der dritte Teil bezieht sich auf Heranwachsende. Im vierten Teil finden sich Sondervorschriften, die für Soldaten der Bundeswehr gelten. Im fünften Teil stehen Schluss- und Übergangsvorschriften, dabei geht es z. B. um die Möglichkeit, einen Bewährungshelfer zu bestellen, der den Verurteilten bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen unterstützt.

Jugendlicher vs. Heranwachsender: Für wen gilt das JGG?

Jugendliche

Das Jugendgerichtsgesetz ist grundsätzlich anwendbar auf alle strafmündigen Jugendlichen. Als Jugendliche versteht das Gesetz dabei alle, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Heranwachsende

Als Heranwachsende gelten alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Gemäß § 105 JGG wird das Jugendstrafrecht auf Heranwachsende dann angewendet, wenn

  • sie bei der Tat die geistige Reife eines Jugendlichen hatten oder 
  • die Tat als Jugendverfehlung einzustufen ist.
Das JGG definiert eindeutig, dass die Anwendung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende nicht die Regel ist. In jedem Einzelfall muss nach der Persönlichkeit des Täters und der Tat entschieden werden, ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe begleitet das gesamte Verfahren und gibt in der Hauptverhandlung eine Empfehlung ab, ob das Jugend- oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden sollen. In der Jugendgerichtshilfe werden vor allem Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagog/-innen des zuständigen Jugendamtes tätig. Daneben gibt es freie Träger der Jugendhilfe, etwa die Arbeiterwohlfahrt.

Erziehung vor Strafe: Welche Sanktionen sieht das JGG vor?

Der wichtigste Grundsatz des Jugendstrafrechts lautet: Erziehung kommt vor Strafe. Die möglichen Sanktionen, die das JGG für jugendliche Straftäter vorsieht, sind deshalb breiter gefächert als im allgemeinen Strafrecht.

Erziehungsmaßregeln

Die §§ 9 bis 12 sehen als Erziehungsmaßregeln die Erteilung von Weisungen und die Anordnung zur Hilfe zur Erziehung vor. Mögliche Weisungen können betreffen:

  • die Bestimmung eines Aufenthaltsorts oder die Unterbringung in einem Heim
  • die Erbringung von Arbeitsleistungen
  • die Annahme einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
  • die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einem Verkehrsunterricht
  • das Bemühen um einen Täter-Opfer-Ausgleich
Zuchtmittel

Unter die Zuchtmittel, die das JGG in den §§ 13 bis 16a vorsieht, fallen

  • Verwarnung: Sie soll dem jugendlichen Täter das Unrecht seiner Tat vorhalten.
  • Erteilung von Auflagen: Dazu gehören z. B. eine persönliche Entschuldigung beim Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer oder die Wiedergutmachung des verursachten Schadens.
  • Jugendarrest: Möglich sind Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest.
Jugendstrafe

Für Jugendliche beträgt die Jugendstrafe mindestens 6 Monate und in der Regel höchstens 5 Jahre. Lediglich bei Straftaten, für die das allgemeine Strafrecht ein Höchstmaß von mehr als 10 Jahren vorsieht, gilt eine Höchststrafe von 10 Jahren.

Für Heranwachsende sieht das JGG eine allgemeine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Bei Mord in besonders schwerem Fall kann die Jugendstrafe jedoch bis zu 15 Jahre betragen.

Die Jugendstrafe darf nur angewendet werden, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel dem Erziehungsgedanken nicht gerecht werden, weil beim Täter schädliche Neigungen vorliegen.

Bewährung

Die Jugendstrafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden und beträgt maximal ein Jahr.