1.088 Anwälte für BAföG | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwältin Carmen Wenzel
sehr gut
Kanzlei Carmen Wenzel, Am Wasserturm 8, 03130 Spremberg 7086.0304844248 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Carmen Wenzel ist Ihr Ansprechpartner für BAföG
aus 19 Bewertungen Sehr gut (10.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich BAföG beantwortet Herr Rechtsanwalt Pascal Flake
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Avukat/Anwalt TR Talha Barut
Avukat/Anwalt TR Talha Barut
Talya Anwaltskanzlei, Gänsemarkt 44, 20354 Hamburg 6719.4788207853 km
Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Herr Avukat/Anwalt TR Talha Barut ist Ihr kompetenter Partner im Bereich BAföG
(19.10.2022) Ich finde Herrn Barut klasse der ist freundlich und ganz nett süper Beratung und sehr vertraulich als grösse Fan …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Hardt
Rechtsanwalt Carsten Hardt
Anwaltskanzlei Neher, Gerberstraße 24, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.3280205828 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich BAföG beantwortet Herr Rechtsanwalt Carsten Hardt
Profil-Bild Prof. Dr. Peter Elsner
Prof. Dr. Peter Elsner
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Peter Elsner Rolf-Peter Dröge, Eppendorfer Baum 42, 20249 Hamburg 6717.591529 km
Unsere Kompetenz: Wir beraten und unterstützen Sie mit rechtlicher und wissenschaftlich fundierter Kompetenz, belegt durch Publikationen und Vorträge.
Medizinrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich BAföG bietet Rechtsanwalt Herr Prof. Dr. Peter Elsner
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Sander
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich BAföG hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Niklas Sander
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kergl
Kanzlei Kergl, D.-Martin-Luther-Strasse 15, 93047 Regensburg 7100.5960434551 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Kergl unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich BAföG
(06.12.2020) sehr offen und pragmatisch. Vermittelt die Bereitschaft sich für mein Problem einzusetzen
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schmidt
Kanzlei Claudia Schmidt, Weiße Gasse 10, 99084 Erfurt 6921.6836034596 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Schmidt – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich BAföG
aus 20 Bewertungen Die Rechtsvertretung durch Frau Schmidt war sehr freundlich, kompetent und schlussendlich auch erfolgreich (19.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema BAföG

Fragen und Antworten

  • BAföG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit BAföG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • BAföG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema BAföG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema BAföG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
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§ 3 Abs. 1 SGB I räumt jedem das soziale Recht auf eine individuelle Förderung seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung ein, wenn ihm hierfür die erforderlichen Mittel fehlen.

Dies wird durch die Ausbildungsförderung des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht, da durch diese Sozialleistung Menschen die Möglichkeit gegeben wird, eine angemessene Ausbildung zu erwerben. Auch bei finanziell schwach Gestellten soll dadurch die Chancengleichheit bei der Ausbildung gewährleistet und die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen sichergestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von BAföG-Leistungen ist der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung gemäß § 2 BAföG, wie z.B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Abendschulen, Hochschulen etc. Vorrangig wird die Erstausbildung und nur in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung gefördert.

Weitere Voraussetzung für Leistungen nach dem BAföG ist die Bedürftigkeit des Auszubildenden, der die Kosten für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen bzw. Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern decken kann. Die BAföG-Leistungen werden während der Ausbildungsdauer einschließlich eventuell unterrichtsfreier Zeiten gezahlt. Zuständig sind die BAföG-Ämter, die meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder auch bei den Studentenwerken eingerichtet sind.

Das BAföG wird bei Schülern als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Studenten an höheren Fachschulen (Berufsfachschulen, Fachhochschulen), Akademien und Hochschulen dagegen nur noch zu 50 % als rückzahlungsfreier Zuschuss und zu 50 % als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Bewilligungszeiträume ab dem 01.10.2002 ist die Gesamtdarlehensbelastung auf 10.000 € begrenzt. Damit sollen einkommensschwache Studienanfänger bei Höchstförderung nicht durch eine unübersehbare Schuldenlast davon abgehalten werden, BAföG zu beantragen. Die Dauer des Bezugs ist zeitlich auf Förderungshöchstgrenzen, bezogen auf die Art der Ausbildung, begrenzt. Mit dem sogenannten „Meister–BAföG „ werden nicht akademische Aufstiegsfortbildungen z.B. zum Industrie- oder Handwerksmeister nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert.

Besonderer Vorteil: Die BAföG-Leistungen sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 11 EStG.

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