1.033 Anwälte für Impressum | Seite 44

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Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart
Verbraucherschutz, Internetrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-RechtDatenschutzrechtUrheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Impressum
aus 19 Bewertungen Fühlte mich gut unterstützt und aufgehoben (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Impressum

Fragen und Antworten

  • Impressum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Impressum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Impressum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Impressum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Impressum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Impressum ist ein Begriff aus dem Verlags- und Druckereiwesen. Es handelt sich dabei um den Erscheinungsvermerk, in dem die Quellen und Urheber einer Publikation nachgelesen werden können. Bei Presseerzeugnissen beinhaltet dies unter anderem Informationen zum Herausgeber, zu Autoren oder Redakteuren, zu Ort und Lizenz des Verlages und nicht zuletzt zum Copyright. In Büchern werden auch Satz, Druck und Einband sowie Ort und Jahr des Erscheinens im Impressum vermerkt.

Das Wort „Impressum“ (Plural: Impressen) leitet sich vom Lateinischen Verb imprimere ab, was so viel bedeutet wie drucken oder eindrücken. Im Reichspressegesetz von 1874 wurde festgelegt, dass jedes Druckerzeugnis einen Vermerk, eben das sogenannte Impressum aufweisen muss. Das Impressum ist demnach ein Werkzeug, das den Urheberrechtsgedanken stärkt. Noch heute sind die Verleger von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern dazu verpflichtet, ihre Druckwerke mit einem Impressum zu versehen. Dies garantiert eine eindeutige Haftung der Druckerzeuger.

Das Impressum bei Websites

Die Impressumspflicht gilt auch für die Betreiber von geschäftsmäßigen Websites. Ob auch private Websites impressumspflichtig sind, ist nicht grundsätzlich geklärt. Die Details zur Erstellung eines Impressums sind im Telemediengesetz sowie im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Folgende Informationen muss das Impressum einer Homepage für juristische Personen oder Personengesellschaften in jedem Fall enthalten:

  • Vollständiger Firmenname

  • Benennung der Rechtsform

  • Vertretungsberechtigter mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen

  • Sitz der Gesellschaft: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer

  • Faxnummer (wenn vorhanden)

Weitere Angaben können zusätzlich vonnöten sein. Im Zweifel sollte man eher zu viele als zu wenige Informationen im Impressum zur Verfügung stellen.

Relevant ist auch, wie das Impressum auf einer Website platziert ist. Es darf nicht versteckt werden, sondern sollte leicht auffindbar und gut sichtbar sein. Eine einwandfreie Lesbarkeit muss gewährleistet sein. Der User sollte nicht erst lange scrollen oder klicken müssen, um zum Impressum zu gelangen. Das Impressum darf auch mit den Begriffen „Kontakt“ oder „Anbieterkennzeichnung“ tituliert werden.

Beim Impressum auf der sicheren Seite

Wer auf seiner Website ein unvollständiges oder fehlerhaftes Impressum angibt oder sogar gar kein Impressum verwendet, riskiert abgemahnt zu werden. Um eine Abmahnung zu verhindern, sollte man sich vor der Publikation einer Website genauestens mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt helfen. Eine Vielzahl qualifizierter Anwälte in den Bereichen IT-Recht und Wettbewerbsrecht finden Sie bei anwalt.de. Mit einer maßgeschneiderten Beratung lässt sich nicht nur ein abmahnsicheres Impressum gestalten, es kann auch eine Vielzahl anderer Stolpersteine bei der Websiteerstellung aus dem Weg geräumt werden.

Eine weitere Möglichkeit, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen, ist die Verwendung eines Impressumsgenerators. Mehrere Unternehmen bieten diesen Service für jede Gesellschaftsform kostenlos im World Wide Web an. Bei generischen Mustervorlagen aus dem Internet sollte man allerdings Vorsicht walten lassen. Diese Dokumente veralten schnell, sodass eine Rechtssicherheit unter Umständen nicht mehr gegeben ist. Dann droht eine kostenpflichtige Abmahnung.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Impressum umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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