88 Anwälte für Jagdschein | Seite 3
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Jagdschein
Fragen und Antworten
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Jagdschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Jagdschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Jagdschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Jagdschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Jagdschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Der Jagdschein ermächtigt seinen Inhaber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Jagdgesetz, Waffengesetz) zur Jagdausübung. Er wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Zweck eines Jagdscheins
Der Jagdschein soll sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete und befugte Personen jagdberechtigt sind. Aufgrund der anspruchsvollen und schwierigen Prüfungen wird ein Mindeststandard sowie weitestgehende Sicherheit bei der Jagdausübung gewährleistet.
Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber zum unbeschränkten Erwerb von Langwaffen, welche aber innerhalb zweier Wochen in die Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen werden müssen, sowie zum Besitz von zwei Kurzwaffen für Fangschüsse ohne dafür im Zuge der Eintragung in die WBK ein Bedürfnis nachweisen zu müssen.
Der Jagdschein berechtigt nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben, denn das Jagdausübungsrecht steht in der Bundesrepublik nur Grundstückseigentümern mit ausreichend großem Grund zu, die im Besitz eines Jagdscheins sind oder Jagdgenossenschaften, die das Jagdausübungsrecht von Grundeigentümern gepachtet haben.
Gültigkeitsdauer
Ein Jagdschein kann entweder als Tagesjagdschein (bis 14 Tage) oder als Jahresjagdschein (ein, zwei oder drei Jahre) gelöst werden. Weiter werden Jugend-, Falkner- oder Ausländerjagdscheine erteilt. Nach Ablauf der gelösten Zeit werden vor Neuerteilung die Bedingungen zum Erhalt neu geprüft.
Bedingungen zum Erhalt eines Jagdscheins
Wer sich um einen Jagdschein bewirbt, hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die wichtigste Bedingung ist der Nachweis der Sachkunde. Dieser setzt eine Jägerprüfung inklusive Lehrgang und erfolgreich abgeschlossener Prüfung in den drei Gebieten Schießen, Theorie und Praxis voraus. Weiterhin muss der Bewerber für einen Jugendjagdschein mindestens 16 Jahre, für den normalen Jagdschein mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss nach dem Waffengesetz (WaffG) persönlich geeignet und zuverlässig sein (§§ 2 - 6 WaffG), ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen können und benötigt eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung (für Sachschäden mindestens 50.000 Euro und bei Personenschäden mindestens 500.000 Euro).
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