1.473 Anwälte für Produkthaftung | Seite 62

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Große
Rechtsanwalt Stefan Große
Kanzlei Stefan Große, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt 6925.3507719089 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Große hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Produkthaftung
(10.11.2022) Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und vertreten, wurde stets über den Stand der Dinge informiert, von Anfang …
Profil-Bild Rechtsanwalt Yilmaz Öndemir
sehr gut
Kanzlei Yilmaz Öndemir, Wilhelm-Leuschner-Straße 41, 60329 Frankfurt am Main 6825.7226061341 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Produkthaftung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Yilmaz Öndemir
aus 35 Bewertungen Sehr gute und professionell the richtige Motivation und konsultieren danach perfekt. Eine richtige Anwalt. Ich danke … (08.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Hofmann
sehr gut
Rechtsanwalt Georg Hofmann
Kanzlei Hofmann, Hauptstraße 43, 68259 Mannheim 6850.9929969758 km
Entweder wir finden einen Weg oder wir schaffen einen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Medizinrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Georg Hofmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Produkthaftung
aus 11 Bewertungen Ich trat mit einem etwas ungewöhnlichen Anliegen an Herrn Hofmann heran über diesen Weg. Ich erhielt sehr schnell eine … (31.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwalt Claus Freitag
Rechtsanwälte Freitag § Wier, Rolandsmauer 9, 49074 Osnabrück 6671.6307278611 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftung bietet Herr Rechtsanwalt Claus Freitag
aus 8 Bewertungen Sehr schnelle und kompetente Beratung mit anschließendem Schriftverkehr,dadurch schnelle Rückzahlung der gegnerischen … (23.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Erlach
Kanzlei Olaf Erlach, Friedrich-Engels-Str. 18, 03238 Finsterwalde 7044.1196760378 km
Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Produkthaftung bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Erlach
(10.08.2023) Wir hatten keine Absprache. Inkasso hat sich bei mir verabschiedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Rockenstein
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Rockenstein
Rockenstein • Lösche & Kollegen, Kumpfmühler Str. 44, 93051 Regensburg 7100.0687956953 km
Ihr erfahrener Partner in Sachen Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Produkthaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Rockenstein gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Die Anwälte verhandeln mit der gegnerischen Versicherung für das beste Ergebnis! (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Babucke
Rechtsanwältin Petra Babucke
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Babucke
aus 5 Bewertungen Die Kollegin Babucke hat für mich eine Vertretung in einem Gerichtstermin übernommen. Meine Mandantin sagt, sie war … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt mr Marcel Camps
Rechtsanwalt mr Marcel Camps
Camps Advocatuur BV, Hengelosestraat 559, Enschede 7521ag, Niederlande 6601.9330390857 km
Internationales Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt mr Marcel Camps ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Produkthaftung gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Ich habe Herrn Camps meinen Fall geschildert und er hat sich um unsere Flugverspätung und eventuelle Entschädigung … (13.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Helzel
sehr gut
Verkehrsrecht Nürnberg, Elbinger Str. 11, 90491 Nürnberg 7012.3596640669 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Stefanie Helzel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Produkthaftung
aus 85 Bewertungen Autversicherung will den Schaden trotz Zusage nicht bezahlen (25.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Produkthaftung

Fragen und Antworten

  • Produkthaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Produkthaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Produkthaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Produkthaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Produkthaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Unter der Produkthaftung versteht man die Haftung eines Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte, und zwar sowohl für Personenschäden - sei es in Form von Gesundheits- oder Körperschäden - wie auch für Sachschäden außerhalb der Fehlerhaftigkeit des Produkts, die ein Verbraucher oder aber auch eine andere Personen infolge der Fehlerhaftigkeit des Produkts erleidet. Bei der Produkthaftung geht es demnach um das Einstehen des Herstellers für Gefahren für Personen und Eigentum aufgrund der mangelnden Sicherheit und Fehlerhaftigkeit des durch den Hersteller in Verkehr gebrachten Produkts.

Hintergrund der Produkthaftung ist, dass zwischen dem Hersteller einer Ware und dem Endabnehmer (Verbraucher) in der Regel keine unmittelbare vertragliche Beziehung besteht. Demzufolge scheiden Ansprüche für Schäden, die dem Verbraucher infolge der Fehlerhaftigkeit entstehen, zunächst aus; etwaige Ansprüche bestehen auch nicht aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter oder eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Das Rechtsinstitut der Produkthaftung ermöglicht es jedoch dem Verbraucher den Hersteller unter gewissen Voraussetzungen dennoch für das Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts und der daraus resultierenden Schäden in Anspruch zu nehmen.  

In der Europäischen Gemeinschaft ist die Produkthaftung auf der Grundlage der Produkthaftungs-Richtline übereinstimmend als Gefährdungshaftung geregelt, in der Bundesrepublik Deutschland findet die Produkthaftung ihre expliziten Regelungen im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).   

Um den Hersteller aus der Produkthaftung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen kumulativ gegeben sein:

  • Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) muss an sich anwendbar sein, d.h. das fehlerhafte Produkt darf nicht vor Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetz in Verkehr gebracht worden sein – also nicht vor dem 15. Dezember 1989.

Dies ist der Fall, wenn er das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Ebenfalls wie ein Hersteller wird der sog. Quasihersteller behandelt, also derjenige, der sich als Hersteller ausgibt, d.h. nach außen hin den Eindruck erweckt, er sei tatsächlicher Hersteller. Ebenfalls als Hersteller anzusehen ist der Importeur, der das Produkt im Rahmen seiner geschäftlichen  Tätigkeit zum Vertrieb mit wirtschaftlichen Zweck in den Geltungsbereich des Europäischen Wirtschaftsraums einführt oder verbringt. Sofern der Hersteller eines Produkts nicht festgestellt werden kann, gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, er kann den tatsächlichen Hersteller oder seinen Lieferanten benennen (sog. anonymes Produkt). 

  • Es muss ein Produktfehler vorliegen.

Unter einem Produkt ist dabei jede bewegliche Sache zu verstehen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache bildet (also beispielsweise in eine andere Sache eingebaut ist) sowie Elektrizität, vgl. § 2 ProdHaftG.

Ein Produkt hat dann einen Fehler i.S.d. § 3 ProdHaftG, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigter Weise erwartet werden kann; dabei ist auf die Mindestanforderungen abzustellen.

  • Zudem muss die Verletzung eines der durch das Produkthaftungsgesetz geschützten Rechtsguts vorliegen. Von der Produkthaftung erfasst sind zum einen Personenschäden, und zwar durch Tötung eines Menschen oder aber auch in Form einer Körper- oder Gesundheitsverletzung, zum anderen Sachschäden. Ein Sachschaden muss jedoch an einer von dem fehlerhaften Produkt verschiedenen Sache entstanden sein. Auch muss die beschädigte Sache dem privaten Gebrauch oder Verbrauch gedient haben, d.h. Sachschäden im beruflichen, gewerblichen oder geschäftlichen Bereich fallen nicht unter die Vorschriften zur Produkthaftung.

Ebenso nicht erfasst von den Regelungen über die Produkthaftung sind Vermögensschäden an sich, da Vermögen als solches wie auch in § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein geschütztes Rechtsgut darstellt.    

  • Der entstandene Schaden muss durch den Produktfehler verursacht worden sein, d.h. es muss ein sog. Zurechnungszusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem entstandenen Schaden vorliegen.

Wichtig: Ein Verschulden des Herstellers ist für die Anspruchsbegründung aus der Produkthaftung nicht nötig!

Ergänzung: Im Hinblick auf das Verschulden ist die Produkthaftung von der Produzentenhaftung abzugrenzen; letztere ist verschuldensabhängig, vgl. § 823 BGB.

Liegen alle genannten Voraussetzungen vor, ist der Geschädigte grundsätzlich gegenüber dem Hersteller anspruchsberechtigt. Es ist allerdings zu beachten, dass gem. § 1 II ProdHaftG die Produkthaftung unter den dort genannten Gegebenheiten ausgeschlossen sein kann.

Wichtig sind bei der Produkthaftung die bestehenden Haftungsgrenzen: Im Falle einer Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von € 500,- selbst zu tragen, § 11 ProdHaftG. Der Hersteller hat bis zu diesem Betrag überhaupt keinen Ersatz zu leisten bzw. bei einem höheren Sachschaden den entsprechenden Differenzbetrag. Dem Geschädigten bleibt jedoch u.U. ein Anspruch in voller Höhe aus unerlaubter Handlung (§ 15 ProdHaftG, § 823 BGB). Im Falle von Personenschäden haftet der Hersteller lediglich bis zu einer Schadenshöhe von € 85 Millionen, vgl. § 10 ProdHaftG.

Ansprüche aus Produkthaftung verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von den anspruchsbegründenen Voraussetzungen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Produkthaftungsansprüche erlöschen 10 Jahren nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Produkthaftung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Produkthaftung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.