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Rechtsanwalt Georg Wegmann
Wegmann & Wegmann, Kehrstr. 43, 41334 Nettetal 6608.5425688129 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Wegmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Vermögensschaden
aus 87 Bewertungen Top Mann! Schnörkellos, professionell und dabei auch noch "ein kleiner Schelm", der mit verve in der Lage … (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vermögensschaden

Fragen und Antworten

  • Vermögensschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vermögensschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vermögensschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vermögensschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vermögensschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Vermögensschaden ist ein Nachteil, der in Geld oder in geldwerten Gütern (Verpflichtungen) ausdrückbar ist und bei dem es sich weder um einen Personenschaden noch einen Sachschaden handelt.

Man unterscheidet beim Vermögensschaden zwei Arten: Als echten Vermögensschaden versteht man einen direkten finanziellen Schaden. Dagegen handelt es sich bei unechten Vermögensschäden um sog. Folgeschäden, die aus einem Personenschaden oder Sachschaden resultieren.

Vermögensschaden im Strafrecht

Im Strafrecht taucht der Vermögensschaden regelmäßig bei den Eigentumsdelikten auf, etwa beim Betrug. Allerdings kann er auch auf andere Art verursacht werden. So resultieren Vermögensschäden beispielsweise auch aus einer Urheberrechtverletzung, Fälschung oder Produktpiraterie. Hier tritt der Vermögensschaden durch die Vereitelung einer Wertschöpfung oder eines Zugewinns ein.

Vermögensschaden im Versicherungsrecht

Über die normale Privathaftpflichtversicherung sind echte Vermögensschäden nicht abgedeckt. Sie können aber über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.

(WEL)

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