5.742 Anwälte für Zeugniskorrektur | Seite 240

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Rechtsanwalt Oliver Thöne
Thöne, Bludau & Bitterberg | Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bachstr. 14, 37671 Höxter 6778.9908672913 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Zeugniskorrektur unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Oliver Thöne
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Herr Rechtsanwalt Dr. Johann David Wadephul ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zeugniskorrektur
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sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
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Herr Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugniskorrektur gerne behilflich
aus 36 Bewertungen RA Hilbrecht hat uns bei der Auflösung des Mietvertrages unserer Wohnung wegen Eigenbedarfs rechtlich bestens beraten. … (22.05.2024)
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Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Zeugniskorrektur hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Manfred Scheffran
(23.09.2023) Beratung zu meiner Zufriedenheit verlaufen. Vertragspartner wird zur Stellungnahme anwaltlich angeschrieben. Verlauf …
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Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis
Schultheis & Partner, Lindenstr. 6b, 36037 Fulda 6863.4811153603 km
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Juristische Fragen im Bereich Zeugniskorrektur beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Schultheis
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Frau Rechtsanwältin Aline Dreßler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Zeugniskorrektur

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugniskorrektur

Fragen und Antworten

  • Zeugniskorrektur: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugniskorrektur sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Zeugniskorrektur: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugniskorrektur umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugniskorrektur und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Ein Arbeitnehmer kann gegen einen Arbeitgeber einen Anspruch auf Zeugniskorrektur haben, wenn das Arbeitszeugnis unvorteilhaft oder schlichtweg unwahr ist, also nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Vor allem muss das Zeugnis dem Gebot der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann nötigenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden. Zuständig für die Geltendmachung des Zeugniskorrekturanspruches ist das Arbeitsgericht.

Bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zeugniskorrektur besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen bestimmten Wortlaut des Zeugnisses. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der einzelnen Bewertungsstufen bei der Formulierung einen Ermessensspielraum. Hinsichtlich unterdurchschnittlicher Leistungen des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss also nachweisen, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Hinsichtlich einer durchschnittlichen Leistung ist der Arbeitnehmer darlegungspflichtig, der Arbeitgeber muss diesen Vortrag im Zweifel erschüttern. Bei der Geltendmachung der Aufnahme von überdurchschnittlichen Leistungen in ein Arbeitszeugnis trifft den Arbeitnehmer hingegen die volle Darlegungs- und Beweislast. Diese Beweislastregelungen sind bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage zur Geltendmachung des Anspruchs auf Zeugniskorrektur unbedingt zu berücksichtigen.

Der Anspruch auf Zeugniskorrektur kann ausweislich der einschlägigen Rechtsprechung auch nur zeitlich begrenzt geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) lehnt den Anspruch ca. zehn Monate nach Erteilung des Zeugnisses ab.

(LOE)

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