Abgasskandal – Hammer-Urteil des EuGH – Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtung

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Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal mit Urteil vom 8. November 2022 für einen weiteren Paukenschlag gesorgt und die Rechte von Millionen Dieselfahrern erheblich gestärkt (Az. C-873/19). Der EuGH machte deutlich, dass es sich bei Thermofenstern um illegale Abschalteinrichtungen handelt. Zudem entschied der EuGH, dass Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typengenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen dürfen.

„Das ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz und den Umweltschutz. Denn das KBA stellt sich auf den Standpunkt, dass sog. Thermofenster, die die Abgasreinigung schon bei in Deutschland völlig üblichen Temperaturen herunterregeln, zulässig sind. Dieser Auffassung hat der EuGH eine eindeutige Absage erteilt. Damit dürften sich Schadenersatzklagen im Abgasskandal auch wegen der Verwendung eines Thermofensters durchsetzen lassen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering, der schon für zahlreiche Autofahrer Schadenersatz im Dieselskandal durchgesetzt hat.

DUH ist klageberechtigt

Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon seit 2017 gegen entsprechende Typengenehmigungen des KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geklagt. Das Gericht sah jedoch keine Klagebefugnis bei der DUH und rief deshalb den EuGH an. Der hat nun deutlich gemacht, dass qualifizierte Umwelteinrichtungen wie die DUH klageberechtigt sind, damit Umweltstandards eingehalten werden. Die DUH kann somit gegen Genehmigungen des KBA vorgehen. Das hat wiederum Auswirkungen auf zahlreiche Dieselfahrzeuge von VW bis Mercedes, die mit einem unzulässigen Thermofenster bei der Abgasreinigung unterwegs sind.

Bei der Klage der DUH handelte es sich noch um den Dieselmotor des Typs EA 189, mit dem der Dieselskandal 2015 seinen Anfang nahm. Bei Millionen Fahrzeugen wurde in der Folge ein Software-Update aufgespielt. Das KBA hatte das Update genehmigt, obwohl es ein Thermofenster enthielt, das die Abgasreinigung bei in Deutschland völlig üblichen Temperaturen herunterregelt und dadurch der Stickoxid-Ausstoß steigt.

Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen

Der EuGH hatte schon mit Urteil vom 14. Juli 2022 entschieden, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung grundsätzlich eine unzulässige Abschalteinrichtung sind und Ausnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20). Diese Entscheidung hat der EuGH mit aktuellem Urteil nun noch einmal bekräftigt.

Das Urteil des EuGH hat erhebliche Auswirkungen auf den Abgasskandal. So sind zunächst die Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 betroffen, bei denen bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. Zudem sind auch Thermofenster in den größeren Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr des Typs EA 897 oder EA 896 verbaut. Auch beim EA 288, dem Nachfolgemodell des EA 189, kommen Thermofenster zum Einsatz. Darüber hinaus verwenden auch Mercedes und andere Hersteller Thermofenster bei der Abgasreinigung.

Wie die DUH mitteilt, hat sie aktuell noch gegen 119 Freigabebescheide des KBA vor dem Verwaltungsgericht Schleswig geklagt. Von den Klagen sind Millionen Diesel-Pkw in Deutschland betroffen. Nach dem Urteil des EuGH muss das VG Schleswig nun die Freigaben durch das KBA prüfen. Das könnte wiederum zum Rückruf von Millionen von Fahrzeugen oder sogar zu deren Stilllegung führen. Außerdem drohen Fahrzeugen, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs sind und die Grenzwerte für den Emissionsausstoß nicht einhalten, Fahrverbote. Das alles kann wiederum zu einem enormen Wertverlust bis hin zum Schrottwert der Autos führen.

„Betroffene Dieselfahrer haben die Möglichkeit, sich gegen diese Entwicklung zu wehren und Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/



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