Abmahngefahr: Kanzlei NIMROD mahnt für Fotograf Gregorz Grygo ab

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei NIMROD mahnt für den Fotografen Gregorz Grygo Webseitenbetreiber wegen der Nutzung von Fotos ohne Lizenz bzw. ohne Urheberangabe ab. Abgemahnt werden auch Fotos, die Grygo früher über Pixelio vermarktet hat. Pixelio Fotos dürfen kostenlos genutzt werden, allerdings ist der Urheber anzugeben.

Was fordert NIMROD in den Foto Abmahnung für Gregorz Grygo ?

In den Abmahnungen wird den Abgemahnten vorgeworfen, sie würden Fotos von Gregorz Grygo ohne dessen Erlaubnis und ohne Urheberangabe nutzen und daher eine Urheberrechtsverletzung begehen.  Die Tatsache, dass Herr Grygo seine Fotos früher auf Pixelio vermarktet hat, wird in den Abmahnungen bezeichnenderweise nicht erwähnt.

In der Abmahnung werden die Abgemahnten zunächst nur zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft und Anerkennung der Pflicht zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz aufgefordert. Die Abmahnkosten und den Schadensersatz werden nach der Auskunftserteilung beziffert. In der Abmahnung wird jedoch bereits auf die Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie hingewiesen.

Sind die Abmahnungen von Gregorz Grygo berechtigt?

Sofern man die Bilder nicht über Pixelio lizenziert bzw. den Urheber nicht angegeben hat, läge in der Tat eine Urheberrechtsverletzung vor. Motiv und Qualität des Fotos sind dabei unerheblich. Denn in Deutschland genießt jedes Foto urheberrechtlichen Schutz, sei es als Lichtbildwerk (§ 2 Abs. Nr. 5 UrhG) oder als Lichtbild (§ 72 UrhG).

Muss ich Schadensersatz an Grygo zahlen?

Dies bedeutet jedoch nicht, dass auch der von NIMROD nach Auskunftserteilung geforderte Schadensersatz der Höhe nach berechtigt ist. Sofern Gregorz den Schadensersatz in Anlehnung an die MFM-Tabelle berechtigt, stellt sich nämlich die Frage, ob er hierzu überhaupt berechtigt ist.

Fraglich ist schon, ob es sich bei der MFM-Tabelle überhaupt um eine Übersicht marktgerechter Lizenzen handelt. Hieran äußerte sowohl der BGH als auch verschiedene Instanzgerichte in diversen Urteilen Zweifel.

Zudem haben Gerichte (z.B. OLG Köln, LG Berlin) entschieden, dass die MFM-Tabelle jedenfalls dann nicht anwendbar ist, wenn das Bild zur kostenlosen Nutzung angeboten wurde, sei es auf Plattformen wie Pixelio, flickr & Co. oder als Foto unter CC-Lizenz auf Wikipedia.

Muss ich Abmahnkosten an NIMROD zahlen?

Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, heißt das nicht automatisch, dass auch die geforderten Abmahnkosten berechtigt sind. Nach der Rechtsprechung des BGH besteht ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten nämlich nur, wenn der Abmahner (Herr Grygo) sich im Innenverhältnis gegenüber seinen Anwälten (Kanzlei NIMROD) verpflichtet hat, dieser Anwaltskosten in Höhe der Abmahnkosten zu zahlen. Der BGH hat 2018 übrigens entschieden, dass die Forderung von im Innenverhältnis nicht geschuldeten Abmahnkosten den Tatbestand des strafbaren Betrugs erfüllt. Hierauf sollte man Abmahner immer mal wieder hinweisen.

Zudem hat der Bundesfinanzhof 2019 entschieden (BFH, Urteil vom 13.02.2019), dass es sich bei einer urheberrechtlichen Abmahnung um eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung des Abmahners gegenüber dem Abgemahnten handelt. Daher sind Abmahner verpflichtet, Abgemahnten eine den Vorgaben von § 14 UStG entsprechenden Rechnung über die Abmahnkosten zur Verfügung zu stellen. Bis zur Vorlage steht Abgemahnten ein Zurückbehaltungsrecht zu. Von diesem Recht sollten Abgemahnte stets (und wenn auch nur vorsorglich) Gebrauch machen.

Systematisches Fordern von überhöhtem Schadensersatz sittenwidrig

Schließlich sollte bei Foto Abmahnungen stets auch das Vorliegen von Rechtsmissbrauch geprüft werden, insbesondere wenn es sich um CC-Fotos oder Pixelio-Fotos handelt. So hat das z.B. AG Würzburg (Urteil vom 23.07.2020) entschieden, dass ein Fotograf, der Nutzer seiner Bilder systematisch mit überhöhten Schadensersatzforderungen überzieht, sittenwidrig handelt. 

Liegt Sittenwidrigkeit vor, steht dem Abmahner weder ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung noch auf Abmahnkosten zu. Vielmehr kann der Abgemahnte den Spieß umdrehen und  vom Abmahner die Erstattung ihm entstandener Rechtsverteidigungskosten verlangen.

Praxishinweis

Haben auch Sie eine Abmahnung von der Berliner Kanzlei NIMROD im Auftrag des Fotografen Gregorz Grygo wegen unerlaubter Nutzung eines Fotos erhalten, sollten Sie den in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen nicht vorschnell nachkommen. Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Forderungen, insbesondere die Zahlungsforderungen berechtigt sind.

Aufgrund meiner jahrelangen Spezialisierung im Urheberrecht sind mir die einschlägigen Urteile und möglichen Angriffspunkte gegen urheberrechtliche Foto Abmahnungen bekannt.

Ich vertrete mittlerweile zahlreiche von Stockfotografen wie Dirk Vonten, Stephan Karg, Peter Atkins, Stefan Schmidt und von Gregorz Grygo abgemahnte Webseitenbetreiber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Daher ist mir das Vorgehen bzw. die Argumentation der jeweiligen Abmahnkanzlei bestens vertraut.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Fachanwältin Denise Himburg

Beiträge zum Thema