Abmahnung der BCNH GmbH wegen Marken- und Urheberrechtsverstöße auf Amazon

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Die Kanzlei Arqis aus München mahnt derzeit im Auftrag der BCNH GmbH Onlinehändler wegen der unerlaubten Verwendung von Fotos mit Markenwasserzeichen auf Amazon wegen Verletzungen von Urheberrechten (Foto) und Markenrechten (Wasserzeichen) ab. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Was fordert BCNH in der Abmahnung?

Wie üblich bei Abmahnungen wegen Marken- und Urheberrechtrechtsverletzungen, wird der Abgemahnte von der Kanzlei Arqis aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben,
  • Auskunft zu erteilen,
  • seine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen und
  • Abmahnkosten in Höhe von ca. 2400 Euro zu zahlen.

Muss ich auf die Abmahnung der BCNH GmbH reagieren?

Das sollten Sie auf jeden Fall, andernfalls besteht die Gefahr, dass die Kanzlei Arqis im Auftrag der BCNH GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Gibt das angerufene Gericht dem Eilantrag statt, müssen Sie – sofern die Abmahnung berechtigt war – neben Schadensersatz und Abmahnkosten auch noch die Kosten des gerichtlichen Eilverfahrens tragen. Diese können sich je nach Streitwert auf mehrere Tausend Euro belaufen. Ist die Abmahnung nicht berechtigt, können Sie zwar gegen eine Eilverfügung Widerspruch einlegen, müssen aufgrund des vor den Landgerichten herrschenden Anwaltszwanges spätestens dann ohnehin einen Anwalt beauftragen.

Wie sollten Sie auf die BCNH Abmahnung reagieren?

Um die (oft hohen) Kosten eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden, sollte nach Erhalt einer Abmahnung wegen Marken- oder Urheberrechtsverletzungen stets ein Anwalt mit der Prüfung der Berechtigung der Abmahnung beauftragt werden. Da das Markenrecht bzw. Urheberrecht ein rechtliches Spezialgebiet darstellt, sollte hierfür ein auf Markenrecht und Urheberrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden.

Für Laien ist es schwierig einzuschätzen, ob tatsächlich – wie in der Abmahnung behauptet – fremde Marken oder Urheberrechte verletzt wurden. Dies gilt insbesondere für Verkäufe auf Amazon durch Anhängen an fremde Amazon Angebote bzw. bei der Nutzung von Produktbildern generell.

  • So ist bei jeder Markenabmahnung zu prüfen, ob der Abgemahnte die fremde Marke überhaupt markenmäßig verwendet hat. Nicht jede Verwendung eines markenrechtlich geschützten Zeichens ist unzulässig, sondern nur eine „markenmäßige“ Benutzung. Ob eine solche Nutzung vorliegt, ist oft sogar schwer für nicht im Markenrecht spezialisierte Anwälte einzuschätzen.
  • Vorab ist ggf. zu prüfen, ob der Markeninhaber seine Marken tatsächlich in der eingetragenen Form nutzt; ist dies nicht der Fall, kann der Abmahnung mit Blick auf den Vorwurf der Markenrechtsverletzung der Einwand der Nichtbenutzung entgegengehalten werden.
  • Zudem ist zu prüfen, wer die Bilder auf Amazon eingestellt hat. War es der Abmahner selbst, liegt ggf. keine Urheberrechtsverletzung vor. da die Nutzungsbedingungen von Amazon vorsehen, dass der Einsteller von Fotos damit einverstanden ist, dass diese Fotos auch in den Angeboten der sich anhängenden Amazon-Händler gezeigt werden (OLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, I-6 U 51/14).
  • Weiterhin ist zu prüfen, ob die von der Kanzlei Arqis geforderten Abmahnkosten der Höhe nach berechtigt sind. Zwar werden bei Verletzungen von Markenrechten grundsätzlich hohe Streitwerte angesetzt, maßgeblich ist jedoch stets der Einzelfall.
  • Schließlich ist zu prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzung der Höhe nach berechtigt ist. Ebenso ist zu prüfen, ob der Schadensersatz wegen der unerlaubten Nutzung der Bilder berechtigt ist.

Was können wir für Sie bei einer BCNH Abmahnung tun?

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzungen von Markenrechten und Urheberrechten der BCNH GmbH von der Kanzlei Arqis aus München erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine kurze kostenlose Ersteinschätzung am Telefon zur Verfügung. In dem Telefonat bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens und nenne Ihnen die hierfür entstehenden Kosten. Sie können sich danach in Ruhe entscheiden, ob ich Sie gegenüber der BCNH GmbH vertreten soll.

Sie können mir auch gerne das Abmahnschreiben per E-Mail zusenden. Ich melde mich dann umgehend bei Ihnen.

Aufgrund meiner Spezialisierung im Markenrecht und Urheberrecht, belegt durch den Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz und meiner jahrelangen praktischen Erfahrungen im Markenrecht und Urheberrecht, können Sie von mir eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Anliegens erwarten.

Wir vereinbaren bei Abmahnungen faire Pauschalpreise, mit denen der gesamte außergerichtliche Schriftverkehr mit der Gegenseite abgegolten ist. Insofern können Sie das durch meine Beauftragung entstehende Kostenrisiko klar vor einer Beauftragung einschätzen.

Mein Selbstverständnis – Ihre Vorteile

  • kompetente und praxisnahe Beratung durch Fachanwältin
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