Abmahnung der Sun Staches H2W Inc. durch RDP Rechtsanwälte

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Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei RDP (Augsburg) durch Herrn Rechtsanwalt Jan M. Haßold für die Sun Staches H2W Inc., 20630 Superior St., 91311 Chatsworth, USA vor. Die Sun Staches H2W Inc. kreiert und vertreibt Brillen, insbesondere sog. Spaßbrillen.

1. Was ist passiert?

Die Sun Staches H2W Inc. verlangt vom Abgemahnten, den Vertrieb von Nachahmungen ("Plagiaten") zu unterlassen. Vorliegend handelt es sich u.a. um den Vertrieb einer sog. "Osterhasen Brille", als widerrechtliche Nachschöpfung der "Sun Staches Bunny Glasses".

2. Was wird gefordert?

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorbereitete Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bei. Der Gegenstandswert wurde im vorliegenden Fall auf 50.000,00 EUR festgesetzt. Es wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 1.744,50 EUR (1,5-fache Geschäftsgebühr) gefordert. Ferner soll das abgemahnte Unternehmen Auskunft erteilen, sowie die Kosten der Kanzlei RDP übernehmen.

3. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche oder eine ähnliche Abmahnung der Kanzlei RDP erhalten? Rufen Sie uns gleich an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Für die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung haben Sie keine Kosten zu tragen. Sämtliche Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren, mitunter bis zum Bundesgerichtshof geführt und sind bundesweit für Sie tätig.

4. Was Sie nicht tun sollten

  • Sie sollten nicht als erstes die Gegenseite oder deren Prozessbevollmächtigte kontaktieren.
  • Sie sollten ohne fachanwaltliche Beratung vorläufig keine (Unterlassungs-) Erklärung abgeben.
  • Sie sollten vorläufig keine Abmahnkosten bezahlen.
  • Sie sollten vorläufig keine Auskunft erteilen.

5. Warum wir?

Sowohl das Wettbewerbsrecht als auch das Teile des Urheberrechts gehören in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem auch zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. 

In unserem Tätigkeitsbereich sichern wir u. a. auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht



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