Abmahnung des VAWID e. V. Köln – Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender

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Abmahnung des VAWID e. V. Köln – Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland

Der VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) aus Köln mahnt seit dem letzten Jahr vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab. Ausweislich seiner Website unter www.vawid.de befindet sich der Sitz des Vereins in der Dülkenstraße 9 in 51143 Köln.

VAWID e. V. – Worum handelt es sich?

Ausweislich der eigenen Internetpräsenz erklärt der VAWID e. V., er biete seinen Mitgliedern eine kostenlose Durchsetzung von Abmahnungen durch gerichtliche Verfahren an, um die Interessen der Mitglieder gegenüber Mitbewerbern durchzusetzen. Weiterhin wird die Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Widerrufsbelehrung und die kostenlose Ansicht des Internetauftritts der Mitglieder, angeboten. Ferner soll Hilfestellung bei Abmahnungen durch Mitbewerber geleistet werden, sowie Fragen zur Preisangabenverordnung und Grundpreisverordnung geklärt werden. Der VAWID e. V. ist zuvor schon unter dem Namen „Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.“ aufgefallen. Diesen Namen musste der VAWID e. V. aber nach einer einstweiligen Verfügung eines alteingesessenen Wettbewerbsverbandes ändern. Diese Namensänderung wurde am 01. Juli 2016 in das Handelsregister eingetragen.

Als Vorstände sind ausweislich des Vereinsregisters Markus Kunter und Daniel Wies bestellt.

Was wird in der Abmahnung des VAWID e. V. vorgeworfen?

Der VAWID e.V. rügt in seinen Abmahnungen vor allem Verstöße gegen die Pflicht zum Setzen eines Links auf die OS-Plattform. Solche Verstöße lassen sich mit Hilfe von einer Google Recherche leicht und schnell recherchieren und eignen sich daher insbesondere für die Versendung von Massenbriefen. Anhand der Angaben auf der Website des VAWID e.V. ist davon auszugehen, dass noch weitere Verstöße gegen das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Verstöße gegen Preisangaben und weitere Vorschriften gerügt werden.

Aktivlegitimation des VAWID e. V. Köln

Ansprüche aus dem UWG können neben Mitbewerbern auch sogenannte Wettbewerbsverbände geltend machen. Der VAWID e. V. hält sich selbst für einen solchen Wettbewerbsverband. Zur Verhinderung einer uferlosen Ausweitung solche Verbände haben Gesetzgeber und Rechtsprechung strenge Voraussetzungen geschaffen, welche zum Erreichen einer Aktivlegitimation zu erfüllen sind. Hierbei sei vor allem eine entsprechende personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung genannt. Ob diese Ausstattung vorliegt, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Anhand der uns vorliegenden Informationen bestehen jedoch erhebliche Zweifel an einer entsprechenden Ausstattung des VAWID e. V.

Abmahnung des VAWID e. V. Köln erhalten – was tun?

Die Unterlassungserklärung, die der VAWID e. V. seinen Abmahnungen beifügt, sollten keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. In jedem Einzelfall sollte zunächst geprüft werden, ob der VAWID e. V. tatsächlich aktivlegitimiert und damit zur Abmahnung berufen ist oder ob ihm diese Berechtigung fehlt.

Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne bei der Abwehr solcher Abmahnungen. Wir haben eine breite Spezialisierung im Bereich des Wettbewerbsrechts und vertreten selbst einen Wettbewerbsverband, sodass uns sämtliche Fallstricke bestens bekannt sind.



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