Abmahnung von Gutsch und Schlegel ​wegen Verwendung der Rolling Stones-Zunge erhalten?

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Aus aktuellem Anlass berichten wir wieder über eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Gutsch und Schlegel, welche erneut im Auftrag der Bravado International Group Merchandising Services, Inc. tätig werden.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung von Gutsch und Schlegel Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und bietet betroffenen Anbietern eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von Gutsch und Schlegel an. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax. Wir melden uns direkt und unkompliziert bei Ihnen. Wir vertreten bereits viele Mandanten, die eine Abmahnung von Gutsch & Schlegel erhalten haben. Wir kennen die Gegner und ihr Vorgehen in der Regel und haben bereits vielfach über diese Abmahnung berichtet:

Warum mahnen Gutsch & Schlegel für die Bravado International Group Merchandising Services, Inc die Verwendung der Rolling Stones-Zunge ab?

Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass die Bravado International Group Merchandising Services, Inc. mit Zustimmung der Künstler und der Fa. Musidor B.V. die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „Rolling Stones“ sowie an der „Rolling Stones-Zunge“ exklusiv lizenziert. Dies bedeutet, dass allein der Lizenznehmer die Zeichen zur Herstellung von Merchandisingprodukten nutzen darf. Im Rahmen der Abmahnung wird zudem auf eine nicht näher benannte Marke verwiesen. Schließlich wird behauptet, die Nutzung des Zeichens und/oder der Marke sei wettbewerbswidrig.

Was fordern Gutsch & Schlegel sowie die Bravado International Group Merchandising Services, Inc.?

Es wird die Abgabe der üblichen Unterlassungserklärung sowie Auskunft, Herausgabe und Schadenersatz gefordert. Ferner wird ohne Auskunft bereits ein Lizenzbetrag in Höhe von 2500 € gefordert. Der Abgemahnte soll zudem aus einem Gegenstandswert von 87.600 € die Anwaltskosten erstatten.

Abmahnung von Gutsch und Schlegel erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung von Gutsch & Schlegel und der Bravado International Group Merchandising Services Inc. in Bezug auf die Marke „Rolling Stones“ erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren.

Wir halten die Abmahnung in dieser Form für problematisch. Ob tatsächlich eine Verletzung von Marken- oder Namensrechten gegeben ist, kann regelmäßig erst nach einer Prüfung im Einzelfall festgestellt werden. Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite,
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier.

Unsere Leistung im Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

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