Abmahnung von Ibrahim Dabes und Prinz & Partner Rechtsanwälte wegen Verstoßes gegen TabakerzG

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Seit 2016 berichten wir über Abmahnungen des Herrn Ibrahim Dabes. Zunächst wurden uns Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von Ibrahim Dabes wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters (Designverletzung) vorgelegt. Damals wurde Herr Dabes durch Rechtsanwälte Dr. Ecker & Kollegen vertreten.

Mittlerweile haben die Rechtsanwälte von Prinz und Partner die Vertretung von Herr Dabes übernommen und sprechen Abmahnungen aus. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen sind angebliche Verstöße gegen das § 19 Abs. 3, 2 TabakerzG, insbesondere Werbeverstöße im Internet. Auch über Abmahnungen der Kanzlei Prinz & Partner haben wir bereits mehrfach berichtet:

Wir haben bereits im Jahre 2016 ein Gerichtsverfahren gegen Herr Dabes geführt und die (Gegen-)Ansprüche unserer Mandantschaft durchgesetzt. Vorausgegangen war eine Gegenabmahnung unserer Mandantschaft wegen Verletzung der Informationspflichten und PangV.

Wie sollte man auf die Abmahnung wegen Verstoßes gegen TabakerzG reagieren?

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gibt es verschiedene Handlungsalternativen:

  • vollständige oder teilweise Zurückweisung der Abmahnung und Hinnahme des Risikos eines Gerichtsverfahrens
  • Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung
  • Abgabe einer eingeschränkten und angepassten Unterlassungserklärung
  • Gegenabmahnung oder negative Feststellungsklage mit dem Antrag, dass die Ansprüche nicht bestehen.

Unser Tipp:

Unterzeichnen Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Sie sind hierzu nicht verpflichtet.

Wenn eine Unterlassungserklärung in Betracht kommt, weil die Abmahnung möglicherweise vollständig oder teilweise begründet ist, sollte diese Unterlassungserklärung immer von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialisten für Wettbewerbsrecht angepasst und erstellt werden. Angesichts der Vielzahl der Handlungsoptionen verbietet sich jegliche pauschale Aussage. Wer hier vorschnell zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung rät, liegt falsch. Insbesondere wenn Sie die Einhaltung der Unterlassungserklärung auf Dauer nicht garantieren können (z. B. im Internet), gibt es weitere Möglichkeiten, auf die Abmahnung zu reagieren.

Abgemahnte, die eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten überdies immer folgende Tipps beachten:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  • Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Bei Abmahnung wegen TabakerzG: Fachanwalt kontaktieren!

Wir beraten Sie hierzu in Münster und bundesweit. Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht und bietet Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail oder Fax übersenden. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Weitere Informationen zum Thema Abmahnung wegen Wettbewerbsrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/.


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