Abmahnungen TV Serien (Modern Family, How I Meet Your Mother, New Girl, Homeland, Walking Dead)

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Abmahnung für Rechtsverletzungen an TV Serien durch Waldorf Frommer (Modern Family, How I Met Your Mother, New Girl, Homeland) oder Sasse & Partner (The Walking Dead)

Neben der Musik-, Film- und Softwareindustrie verfolgen auch die Rechteinhaber von TV-Serien Urheberrechtsverletzungen im Internet. Meist werden diese Verstöße über sog. Internettauschbörsen (z. B. BitTorrent, Emule, etc.) begangen. Hierbei stellt jeder Nutzer allen anderen Mitgliedern die jeweiligen Dateien zum Tausch bereit. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, wird eine Abmahnung verschickt. Sollte Sie eine solche Abmahnung erhalten, gilt in jedem Fall: Bewahren Sie Ruhe! Wir können Ihnen bundesweit helfen.

Achtung Serien-Junkie! Wer bisher seine Lieblingsserie über das Internet „besorgt" hat, sollte aufpassen. Bisher wurden solche urheberrechtlichen Verstöße kaum ermittelt oder mit Abmahnungen verfolgt. Bislang konzentrierten sich eher die Rechteinhaber von Filmwerken oder von Musik auf die Rechtsverfolgung.

Das hat sich geändert. Immer mehr Rechteinhaber lassen Verstöße an auch bei uns in Deutschland erfolgreich laufenden US-Serien durch spezialisierte Kanzleien verfolgen. Wird ein solcher Verstoß ermittelt, folgt in der Regel eine urheberrechtliche Abmahnung. Z. B. mahnt die Kanzlei

Sasse & Partner Verstöße an der TV Serie The Walking Dead. Auftraggeber dieser Abmahnungen ist die WVG Medien GmbH.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für Rechtsverletzungen an folgenden TV-Serien Abmahnungen.

  • Modern Family
  • How I Meet Your Mother
  • New Girl
  • Homeland

Unabhängig von welcher Kanzlei man Post erhält, wird dem Adressaten der Abmahnung vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werke (TV-Serie) illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot. Die Anwälte der Abmahnsoforthilfe.de erachten dieses Vergleichsangebot als weit überhöht. Auch die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ist in der Regel nachteilig für den Abgemahnten. Hier ist zu einer vom fachkundigen Rechtsanwalt erstellten modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten. 

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an.

Ihr

Rechtsanwalt Marco Wollering

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.:040 - 822 436 96

Fax:040 - 822 436 98

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

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