Achtung: FAST Fashion Brands mahnt Marke „YUKA“ ab

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wegen ihrer Abmahntätigkeit notorische FAST Fashion Brands GmbH mahnt aktuell wieder Händler aus der Marke „YUKA“ ab.

Zum Hintergrund

Die FAST Fashion ist Inhaberin diverser deutscher Marken, darunter

  • YUKA

  • myMO

  • homebase

  • usha 

  • isha

  • izia

  • MO

Dabei handelt es sich allesamt um keine bekannten Marken. Als Nachweis der Markennutzung iSd § 26 MarkenG der Marke YUKA etwa wird lediglich auf einen Spreadshirtlink verwiesen. 

Rechtsprechung des BGH 

Der Bundesgerichtshof vom 11.4.2019 - I ZR 108/18 hat hier in einer wegweisenden Entscheidung zur Frage markenmäßigen Nutzung als Modelbezeichnung entschieden, dass Benutzung der Marke der FAST Fashion Brands (hier. "MO") dann nicht die Marle verletzt, wenn der Verkehr das Zeichen als bloße Modellbezeichnung auffasst. 

Insofern hat der BGH eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.10.2019 - 6 U 111/16  aufgehoben.

Dennoch finden sich immer wieder Gerichte, hier insbesondere das LG Hamburg, das iSd der FAST Fashion entscheidet, so zB LG Hamburg vom 14.12.2019, 3 U 191/18  

Expertentipp 

Haben Sie eine Abmahnung für die FAST Fashion Brands GmbH erhalten? Dann sollten Sie nicht ohne rechtliche Expertise antworten! 

Eine falsche Erklärung ohne Prüfung der tatsächlichen Gegebenheiten könnte dem Gegner in die Karten spielen. Denn geben Sie eine zu weitgehende Erklärung ab oder vergessen, Ihren Internetauftritt komplett „sauber“ zu machen, haften Sie ggf. später auf Zahlung einer Vertragsstrafe, die schnell bei 5.000,00 EUR / Verstoß beträgt. 

Abmahnung erhalten? Sie haben viele Möglichkeiten sich zu wehren.

Gerne stehe ich hier für eine Beratung zur Verfügung.

Als Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und Urheber- und Medienrecht verfüge ich über langjährige erfolgreiche Erfahrung in diesem Gebiet.

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