Airbnb-Vermieter und -Vermittler in den USA verklagt

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Seit 2008 macht Airbnb es möglich, auch im Ausland während eines Ferienaufenthalts ein gewisses Gefühl von einem Zuhause zu erleben. Statt in einem anonymen Hotelzimmer zu wohnen, vermittelt Airbnb private Wohnungen, die zum gewünschten Urlaubszeitraum freistehen.

Auf der Vermittlungsseite Airbnb können Gastgeber ein Profil erstellen und so ihre freie Wohnung für Feriengäste anbieten. Aufgrund von Bewertungen der Gäste können entsprechende Unterkünfte an weitere Urlauber weiterempfohlen oder davon abgeraten werden. Die Zahlung erfolgt über Airbnb. Airbnb selbst gibt auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für Gäste, in welchem es unter anderem heißt, dass man die Profile und Inserate genau lesen und bei einem unguten Gefühl keine Buchung vornehmen soll.

Ein solches muss die deutsche Touristin bei ihrer Buchung nicht gehabt haben. Sie machte von der Vermittlungstätigkeit von Airbnb für eine Wohnung im sonnigen Karlifornien Gebrauch. Sie mietete über Aibnb eine Wohnung, in welcher sie sich zussammen mit ihrem Lebengefährten aufhielt.

Da sie sich in der Wohnung ungestört fühlte, lief sie nachts auch unbekleidet in der Wohnung umher und unterhielt sich über private und intime Angelegenheiten mit ihrem Lebensgefährten.

Dieser, der im IT-Bereich tätig ist, entdeckte in einem Bücherregal eine Kamera, die sich als funktionsfähig und von außen steuerbar herausstellte. Zudem sei ein Mikrofon installiert worden, welches Gespräche des Paares aufgezeichnet habe.

Die deutsche Touristin verklagte sowohl Airbnb als auch die Vermieter der Wohnung in den USA auf Schadensersatz.

Sie stütze sich auf die Verletzung ihrer Privatsphäre und fürchtet nun, dass die intimen Bilder über sie im Internet auftauchen werden.

Airbnb selbst habe sich nach Angaben des amerikanischen Anwalts der Deutschen aufgrund von Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig gemacht. Seit 2014 sei in den Bedingungen bei Airbnb vorgesehen, dass Vermieter sowohl Airbnb als auch die Touristen darüber aufzuklären haben, dass sich Sicherheitskameras in der Wohnung befinden.

Ob die Kamera zur Sicherheit oder zu einem gezielten Ausspionieren aufgestellt worden sei, ist nicht bekannt.

Für vergleichbare Fälle in Deutschland könnte ein Anspruch auf Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis mit Airbnb auf Schadensersatz bestehen. Es müsste sodann bewiesen werden, dass Airbnb zumindest Fahrlässigkeit dahingehend zur Last gelegt werden kann, dass Gastgeber entgegen der Vorgaben von Airbnb die Kamera nicht angezeigt haben. Dies ist im Einzelfall zu beurteilen.

Sollten Sie von einem ähnlichen Fall betroffen sein, lassen Sie sich über Ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt beraten.


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