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Anwaltskostenrechner - schnell und einfach Anwaltskosten berechnen

  • 4 Minuten Lesezeit
Anwaltskostenrechner - schnell und einfach Anwaltskosten berechnen
anwalt.de-Redaktion

Anwaltskosten sind für viele Menschen ein großes Rätsel. Unser Anwaltskostenrechner hilft nachzuvollziehen, welche Vergütung Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen können. Höhere Kosten können aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung mit dem Anwalt geschuldet werden. Dabei ist aber zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig nicht mehr als die RVG-Gebühren bezahlt.

Erstberatung ist Vereinbarungssache

Die Kosten für die Beratung, insbesondere eine Erstberatung, durch einen Anwalt sind Vereinbarungssache und daher nicht ausrechenbar. Für eine erste Beratung dürfen Rechtsanwälte ihren Mandanten, wenn diese Verbraucher sind, nach dem RVG allerdings maximal 190 Euro plus Umsatzsteuer berechnen. Umfasst die Erstberatung ein Gutachten, sind es 250 Euro plus Umsatzsteuer.

Die Anwaltskosten einer Erstberatung werden jedoch regelmäßig auf eine weitere Tätigkeit angerechnet. Dann müssen für die erste Rechtsberatung keine zusätzlichen Kosten zu denen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung an den Anwalt bezahlt werden. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und sich eigentlich keinen Anwalt leisten kann, hat die Möglichkeit, beim Gericht sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Wird Beratungshilfe gewährt, übernimmt die Staatskasse die Rechtsanwaltskosten für die Beratung. Vom Mandaten kann ein Rechtsanwalt zusätzlich lediglich eine Pauschale von 15 Euro verlangen.

Der Gegenstandswert bzw. Streitwert

Wer sich von einem Anwalt gerichtlich oder außergerichtlich vertreten lässt und keine Honorarvereinbarung - mit einem Festpreis oder einem Stundensatz - abgeschlossen hat, schuldet ihm grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Natürlich kann auch hier wieder eine Versicherung oder der Staat im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Anwaltskosten übernehmen. Für die gesetzlichen Gebühren eines Anwalts macht es übrigens keinen Unterschied, ob der Rechtsanwalt zugleich auch Fachanwalt ist.

Die Gebühren des Anwalts richten sich in den meisten Fällen nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert, also dem Wert, um den gestritten wird. Lässt beispielsweise ein Mandant über seinen Rechtsanwalt 1000 Euro von einem Schuldner einfordern, so ist der Streitwert 1000 Euro. Der entsprechende Streitwert wird einfach in das dafür vorgesehene Feld im Anwaltskostenrechner eingetragen.

Ein Mandant oder mehrere Mandanten?

Für die Anwaltskosten spielt es auch eine Rolle, wie viele Mandanten der Anwalt in der Angelegenheit gleichzeitig vertreten soll. Häufig kommt eine solche Mehrfachvertretung im Mietrecht vor, wenn auf Vermieter- oder Mieterseite mehrere Vertragspartner stehen, die nur gemeinsam klagen oder verklagt werden können.

Der Auftrag an den Rechtsanwalt

Daneben richten sich die Rechtsanwaltskosten nach dem konkreten Auftrag. In den Anwaltskostenrechner ist daher zusätzlich einzutragen, ob der Anwalt

- mit der außergerichtlichen Vertretung,

- mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und/oder

- mit dem Führen eines Gerichtsprozesses

beauftragt wurde. Auch das Ergebnis der jeweiligen Verfahrensstufe kann wichtig sein, da der Rechtsanwalt nach dem RVG im Fall einer Einigung mit der Gegenseite eine zusätzliche sog. Einigungsgebühr verlangen kann, während sich im Gegenzug die Gerichtskosten verringern. In den Rechner sind daher an entsprechender Stelle der Auftrag und das Ergebnis der jeweiligen Verfahrensstufe einzugeben.

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Vertritt der Anwalt seinen Mandanten außergerichtlich, beispielsweise indem er eine oder mehrere Mahnungen verfasst und verschickt, entsteht eine sogenannte Geschäftsgebühr, deren Höhe sich wiederum nach dem Streitwert richtet. Bei einer gerichtlichen Vertretung durch den Anwalt entsteht eine Verfahrensgebühr und ggf. zusätzlich Terminsgebühr. War der Anwalt in der gleichen Angelegenheit vorher schon außergerichtlich tätig, wird die Hälfte der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Für ein Berufungs- oder Revisionsverfahren fallen weitere Anwaltskosten an.

Dabei ist der Anwaltskostenrechner so intelligent konzipiert, dass jeweils nur die möglichen Optionen angezeigt werden. Wird beispielsweise eingetragen, dass in erster Instanz eine abschließende Einigung erfolgt ist, gibt es in aller Regel keine Möglichkeit mehr, Rechtmittel wie Berufung oder Revision einzulegen. Dementsprechend können auch keine weiteren Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten entstehen, die der Anwaltskostenrechner ausgeben könnte.

Auslagenpauschale und Steuer

Hinzu kann der Anwalt seine Auslagen - in der Regel in Form einer Pauschale von 20 Euro - und 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Dies muss im Anwaltskostenrechner nicht extra eingegeben werden, sondern wird automatisch berücksichtigt.

Kosten für den Anwalt als Ergebnis

Das Ergebnis, welche Kosten für den Rechtsanwalt gemäß RVG entstehen, wird daraufhin ganz oben unter „Gesamtkosten für eigenen Anwalt“ angezeigt. Darunter finden sich aufgeschlüsselt die einzelnen Gebührentatbestände der Rechtsanwälte. Der Anwaltskostenrechner dient dabei als allgemeiner Ratgeber zu den Anwaltskosten. Am besten ist es nach wie vor, den Anwalt vor der ersten Beratung bzw. Erstberatung nach den zu erwartenden Kosten zu fragen.

Die Gerichtskosten sind in diesem Anwaltskostenrechner nicht berücksichtigt. Wer sich auch für diese Kosten interessiert, sollte unseren Prozesskostenrechner verwenden, der sowohl die Kosten für den Anwalt als auch für das Gerichtsverfahren an sich berücksichtigt.

Foto(s): ©Fotolia/Racle Fotodesign

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