Aufhebungsvertrag - soll ich ihn unterschreiben?

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Dem Arbeitgeber geht es finanziell schlecht, es sollen Stellen abgebaut werden, Kündigungen stehen an. Viele Mitarbeiter werden daher zu ihrem Vorgesetzten ins Büro zitiert: Man möchte die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages vorschlagen. Ist das eine gute Idee? Wie soll man damit umgehen, wenn Druck aufgebaut wird? Was muss ein Aufhebungsvertrag unbedingt beinhalten? 

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in welcher die planmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Häufig wird hierfür auch der Begriff des Abwicklungsvertrags verwendet. In einem Abwicklungsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer häufig gesondert dazu, keine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Ein Aufhebungsvertrag wird meistens abgeschlossen, um eine Kündigung zu vermeiden. Aus diesem Grund enthält ein Aufhebungsvertrag auch häufig eine Abfindung, welche der ausscheidende Mitarbeiter vom Unternehmen als Entschädigung zum Verlust des Arbeitsplatzes erhält.

Was wird in einem Aufhebungsvertrag geregelt?

Eine der wichtigsten Klauseln einer jeden Aufhebungsvereinbarung regelt wann, das Arbeitsverhältnis enden  und was bis dahin geschehen soll: Wird der Mitarbeiter unter Fortzahlung seines Lohns freigestellt oder muss er bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiterarbeiten? Idealerweise werden im Aufhebungsvertrag auch die ausstehenden finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geklärt: Welche Gehaltszahlungen erhält der Mitarbeiter noch? Werden ihm ausstehende Urlaubsansprüche und geleistete Überstunden ausbezahlt?

Die häufigsten und wichtigsten Punkte eines Aufhebungsvertrags sind damit folgende:

  • Formales Enddatum des Arbeitsverhältnisses

  • Zeitraum bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (Weiterarbeit oder Freistellung?)

  • Zu zahlende Abfindung und Abfindungshöhe

  • Lohnansprüche

  • Urlaubsabgeltung

  • Auszahlung von Überstunden

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis und dessen Benotung

Was muss man bei einem Aufhebungsvertrag beachten?

Die meisten Aufhebungsverträge werden auf Veranlassung des Arbeitgebers geschlossen. Meist hat der Arbeitgeber ein größeres Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmer sollten daher eine angemessene Abfindung aushandeln und die Höhe dieser Abfindung sowie die Fälligkeit im Aufhebungsvertrag eindeutig regeln. Wird in der Aufhebungsvereinbarung keine Abfindung vereinbart, verschenkt man zumeist bares Geld.

Ein großes Risiko eines Aufhebungsvertrages ist eine mögliche Sperrfrist der Agentur für Arbeit. Hintergrund ist, dass das Arbeitsamt den Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Regel als einseitige und nicht notwendige Beendigung des Arbeitsverhältnisses begreift, ähnlich einer Eigenkündigung. Wer sein Arbeitsverhältnis jedoch eigenständig kündigt, ohne dass es hierfür einen wichtigen Grund gibt, wird für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Sperrfrist beträgt bis zu 12 Wochen. Durch kluge Regelungen im Aufhebungsvertrag kann eine solche Sperre vermieden werden.

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?

Ein einmal abgeschlossener Aufhebungsvertrag kann nur unter erschwerten Bedingungen widerrufen werden. Meist ist - wenn überhaupt - nur eine Anfechtung des Vertrages möglich. Hierfür ist jedoch ein Anfechtungsgrund erforderlich. In Betracht kommt beispielsweise eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, wenn der Arbeitnehmer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zum Abschluss des Anfechtungsvertrages genötigt wurde.

Foto(s): iStock.com/ilkercelik

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