Betriebsrente: 15 % Pflichtzuschuss in der bAV - Wertschätzung oder Demotivation?

  • 4 Minuten Lesezeit

15 % Pflichtzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung empfinden Mitarbeiter nicht als Wertschätzung

1. Artikel im Portal Pfefferminzia mit dem Titel: „15 % Pflichtzuschuss empfinden Mitarbeiter nicht als Wertschätzung“

Am 19.01.2021 titelte das Onlineportal Pfefferminzia.de zum Thema betriebliche Altersversorgung, dass der Pflichtzuschuss von 15 % von Mitarbeitern nicht als Wertschätzung empfunden wird.

2. Zum Hintergrund des Arbeitgeberpflichtzuschusses

Für Neuverträge in versicherungsförmigen Durchführungswegen ( Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in den Vertrag in Höhe von 15 % leisten, soweit eine entsprechende Sozialversicherungsersparnis erzielt wird. Hier kann er pauschal oder auch genau rechnen und die Sozialversicherungsersparnis dementsprechend für den Arbeitgeber pauschal mit 15 % in den Vertrag einbringen oder ganz genau eine niedrigere Ersparnis berechnen, die sich in manchen Fällen, bei Mitarbeitern zwischen den unterschiedlichen Bemessungsgrenzen, ergibt.
Die betriebliche Altersversorgung soll dadurch attraktiver gestaltet werden und ein zusätzlicher Anreiz zur Entgeltumwandlung soll geschaffen werden. Der Grund für die gesetzliche Verankerung für diesen Zuschuss ist, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltumwandlung von den Mitarbeitern zu wenig genutzt wird.
Problematischer mit dem Zuschuss wird es ab dem nächsten Jahr werden, wenn der Pflichtzuschuss auch auf Altverträge in diesen 3 Durchführungswegen zu bezahlen ist. Höhere Rechnungszinsen in Altverträgen, andere Rechtsgrundlagen, Unisex, etc. verhindern in der Praxis oft Erhöhungen der bestehenden Verträge und fordern entsprechende Lösungen.

3. Wirkung des Pflichtzuschusses

Im Beitrag wird der Pflichtzuschuss in Höhe von 15 % als Beispiel für eine nicht bedarfsgerechte betriebliche Altersversorgung genannt. Abschluss von Verträgen und Akzeptanz seien nach diesem 15 %-Beitrag hier schwierig.
Dies ist auch absolut nachvollziehbar. Einem Pflichtzuschuss fehlt es an der Freiwilligkeit. Eine Dankbarkeit ist hier von den Mitarbeitern wenig zu erwarten, da der Arbeitgeber ja auch nichts freiwillig und von sich aus macht. Versicherungen selbst werden von weiten Teilen der Mitarbeiter eher negativ gesehen und werden nur mit Vorsicht betrachtet. Garantiezinsen auf einem Niveau von 0,9 %, die Diskussion um den Wegfall der Kapitalerhaltungsgarantie und grundsätzlich hohe Kosten und die bei vielen grundsätzlich bekannten, regelmäßig schlechten Rückkaufswerte von Versicherungsprodukten allgemein, lassen Mitarbeiter zu Recht bei einer Entscheidung zögern. Der Pflichtzuschuss als solches ist nur Teil des Problems geringer Teilnahmequoten und schlechter Akzeptanz.

Er verbessert sicherlich die Entgeltumwandlung. Viele Mitarbeiter sind aber auch incl. einem Zuschuss von 15 % nicht mit der Leistung und der Versicherung zufrieden, da die Kostenbelastung im Vertrag hier kontraproduktiv gesehen wird. Ein Zins von 0,9 % ist in absehbarer Zeit kaum in der Lage, die Verluste durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten auszugleichen. Eine Anerkennung der Leistung der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber kann bei einem Pflichtzuschuss auch nicht abgeleitet werden.

Wie der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. in seiner Pressemitteilung von dieser Woche berichtet, sind dagegen bei internen Durchführungswegen wie der pauschal-
dotierten Unterstützungskasse oder der Direktzusage freiwillige Arbeitgeberzuschüsse von 30 %, 50 % oder sogar 100 % die Regel.
Der Grund dafür ist einfach. Der Zuschuss fließt dem Unternehmen nicht ab, sondern führt lediglich zu einem Steuervorteil. Fluktuation innerhalb von 3 Jahren führt dazu, dass, obwohl durch den Arbeitgeber Steuervorteile erzielt werden und der Anspruch des Arbeitnehmers auf den Zuschuss verfällt, der Steuervorteil der vergangenen Jahre nicht zurückgezahlt werden muss, sondern zur Finanzierung der verbliebenen Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Auch die Grundbereitschaft der Mitarbeiter ist hier – ungeachtet eines wirklich freiwilligen Zuschusses – bereits höher, da die Umwandlungsbeiträge der Arbeitnehmer durch keinerlei Kosten vermindert werden und auch die Verzinsung regelmäßig über der Garantieverzinsung von 0,9 % der Versicherer liegt (siehe hierzu auch meine Rechtstipps https://www.anwalt.de/rechtstipps/problemloesung-durch-bav-arbeitnehmersparbuch-mitarbeitersparbuch-sinnvoll-auch-in-corona-zeiten_184238.html sowie https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtige-wahl-von-zusagezins-und-arbeitgeberzuschuss-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182601.html).

4. Interne Durchführungswege als alternative Gestaltung

Interne Durchführungswege bieten hinsichtlich der Attraktivität für die Mitarbeiter und der Wertschätzung durch die Mitarbeiter ein erhebliches Potential. Der Arbeitgeber steht hinter der Versorgung und sorgt dadurch auch für eine starke Identifikation. Klare Kapitalzusagen sind einfach berechenbar und führen zu keinerlei Überraschungen (siehe hierzu auch meine Rechtstipps zur pauschaldotierten Unterstützungskasse). Die in vielen Studien von den Mitarbeitern am meisten geschätzten Punkte, nämlich Transparenz und Garantien, sind damit vollständig erfüllt.

5. Empfehlung

Die Berechnung eines internen Systems mit seinen Auswirkungen auf Steuer, Liquidität, Bilanzpositionen, Mitarbeiteransprüche etc. macht Sinn, wenn Unternehmer den Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung erhöhen wollen und dem sogenannten Employer Branding einen weiteren wichtigen Baustein hinzufügen wollen. 

 
Gerne unterstützen wir Sie hierzu auch im Vorfeld Ihrer Überlegungen in einem unverbindlichen Gespräch.

Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf unserer Website.

Auf unserer Website kann jeder Unternehmer mit dem bAV-Rechner, die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. Hier können auch gerne Zuschüsse von 50 % und mehr simuliert werden. 

Hinsichtlich der Wahl des richtigen Arbeitgeberzuschusses und Zusagezins verweise ich auf meinen diesbezüglichen Rechtstipp



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Foto(s): AUTHENT


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