Bewohnbarkeitsbescheinigung Spanien, notwendig fuer den Immobilienkauf, aber nicht Grundstueckskauf

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Bewohnbarkeitsbescheinigung – cedula de habitabilidad

Fuer jeden Immobilienkauf in Spanien notwendig ?
 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist in jeder spanischen Region mit regionalen Gesetzen geregelt, so dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung in Katalonien Voraussetzung fuer jeden Immobilienkauf ist und in allen Regionen, notwendig ist, fuer die Vermietung von Immobilien, insbesondere die touristische Vermietung und beim Erstanschluss von Strom, Wasser und anderen Versorgungsdienstleistungen.
 
 Auf den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura und auf Mallorca kann eine gebrauchte Immobilie ohne Bewohnbarkeitsbescheinigung gekauft werden und der Eigennutzung dienen.
Eine touristische Vermietung ist jedoch nicht moeglich.
 
Grundstueckskauf Spanien: Fuer Kauf eines unbebauten Grundstuecks ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht notwendig, sondern vielmehr die Bebaubarkeitsabfrage (informe urbanistico)

 
 Eine Neubauimmobilie muss ueber eine Bewohnbarkeitsbescheinigung verfuegen, sonst darf sie notariell nicht verkauft werden, da der Käufer die Neubauimmobilie weder bewohnen darf, noch Strom, Wasser etc anmelden koennte.

Obgleich die Bewohnbarkeitsbescheinigung nichts ueber die boden oder baurechtliche Rechtsmaessigkeit aussagt, zeigt das Verwaltungsurteil 159/2015 aus Gran Canaria, dass eine Immobilie, die auf „rustico“ Ackerland gebaut wurde, von den Gemeindehoerden keine Bewohnbarkeitsbescheinigung ausgestellt bekommt und dies gerichtlich nicht beanstandet werden kann.

Dies widerspricht der gesetzlichen Norm der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf den kanarischen Inseln, die in DA Drittens (Dekret 117/2006) besagt, dass die Bewohnbarkeitsbescheinigung keine Bodenrechtsverletzungen heilt.
 
 Die Bewohnbarkeitsbescheinigung bestaetigt die Einhaltung von baurechtlichen Mindestvorschriften, die Mindesthoehe, 2.5m, von Wohnraum, Mindestgroesse 22 m2, Zugang Notfalldienste, Versorgungsdienste, Wasseranschluss, Mindestwohnraum mit Toilette, Belueftung, Lichtzugang, Energieeffizenz, Laermschutz, Isolierung nach dem CTE etc

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