Rechtssicher Bilder posten bei Facebook: Was Sie beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
Foto-Postings können zur Kostenfalle werden
Die Tatsache, dass der Großteil des Bildmaterials, der sozialen Netzwerken ihren Unterhaltungswert verleiht, urheberrechtlich geschützt ist, vergisst so mancher nur zu gerne – und klickt trotzdem den „Posten“- oder „Teilen“-Button.
Fotoklau kann sowohl urheberrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich problematisch werden
Doch für Profis gibt es hier kein Pardon. Wer bei Facebook kommerzielle Interessen verfolgt und dazu Bildmaterial einsetzt, ohne dazu berechtigt zu sein, riskiert in zweifacher Hinsicht Ärger. Nicht nur, weil er das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzt, sondern auch, weil er Mitbewerber benachteiligt, die sich rechtskonform verhalten. Somit droht nicht nur eine urheberrechtliche, sondern auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, was teuer werden kann.
Wer dafür sorgen will, dass seine Foto-Postings rechtssicher sind, sollte sein Bildmaterial entweder selbst bereitstellen oder vom Urheber eine entsprechende Lizenz erwerben. Letztere Strategie lässt sich dank sogenannter Stockfotografie-Plattformen, von denen sich Profifotografien für jedes Budget beziehen lassen, mit wenigen Mausklicks in die Tat umsetzen.
Wer definitiv nichts dem Zufall überlassen möchte, sollte zudem in seinen Postings sowohl den Namen des Rechteinhabers als auch den der Plattform, auf der das jeweilige Bild erworben wurde, angeben – sicher ist sicher.
Rechtssichere Foto-Postings sind kein Hexenwerk
Ferner sollten Sie recherchieren, ob die vom jeweiligen Stockfotografie-Anbieter angebotene Lizenz auch Postings auf Social-Media-Plattformen miteinschließt. Facebook behält sich nämlich zusätzliche Rechte an dem Bildmaterial aus den Postings ihrer Nutzer vor.
Besagte Ansprüche können unter anderem das Privileg enthalten, von Nutzern gepostete Fotos an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen. Dass derartige Praktiken bestimmten Rechteinhabern sauer aufstoßen können, ist durchaus möglich.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter auf Ihrer Facebook-Seite verewigen? Auch hier müssen Sie deren Erlaubnis einholen
Vorsicht: Auch einen weiteren wichtigen Rechteinhaber sollten Sie keinesfalls vernachlässigen. Wer eine Handvoll bunter Bilder von der letzten Firmenfeier auf Facebook und Co. veröffentlicht, kann einerseits einen respektablen Image-Bonus erzielen. Wer die abgebildeten Mitarbeiter jedoch ungefragt zum Teil eines Social-Media-Beitrags macht, verletzt aber andererseits deren Rechte an ihrem eigenen Bild, was hohe Strafen nach sich ziehen kann.
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13.01.2025 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić„… können strafbar sein Judenstern Impfung Facebook Beleidigung Volksverhetzung Internet Urteil Amtsgericht Du Jude Beleidigung Du Homo Beleidigung Strafbar Strafbarkeit Strafantrag 3 Monate Frist Bildrechte/ Urheberrechte der Bilder können Sie hier abrufen: https://www.dd-legal.de/impressum“ Weiterlesen
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13.01.2025 Rechtsanwalt Dr. Dejan Dardić„… mich Mobil (24h): 0151 - 540 70 333 Bildrechte/ Urheberrechte der Bilder können Sie hier abrufen: https://www.dd-legal.de/impressum Beleidigung Facebook Beleidigung Instagram Beleidigung Welche Strafe …“ Weiterlesen
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