Unternehmerbank, "eigene Bank", Hausbankmodell

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1. Was steckt hinter den Begriffen "eigene Bank", Unternehmerbank und Hausbank-modell in Zusammenhang mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse?

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse wird häufig als Unternehmerbank oder auch als "eigene Bank" dargestellt. Das betriebswirtschaftliche Modell der pauschaldotierten Unterstützungskasse wird häufig auch als Hausbankmodell bezeichnet.
Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die Wirkung und betriebswirtschaftliche Möglichkeit der Innenfinanzierung durch diesen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.
Statt Mittel - unabhängig davon, ob diese aus Entgeltumwandlung oder aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge stammen - an eine Versicherung abfließen zu lassen, bleiben diese Mittel langfristig im Unternehmen, lösen Kontokorrentkredite oder Bankverbindlichkeiten ab, finanzieren Investitionen oder werden auf dem Kapitalmarkt investiert. Kapitalzusagen machen diese Verpflichtungen so risikoarm, transparent und kalkulierbar wie jedes Bankdarlehen.

2. Quelle der Innenfinanzierung

Der Effekt der Innenfinanzierung resultiert im Ergebnis aus 3 Quellen:

2.1. Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung hat sicherlich das größte Potential zur Innenfinanzierung.
Eine Entgeltumwandlung von 150,00 € pro Monat vermeidet ( geringe steuerliche Effekte ausgenommen) nicht nur den Abfluss des Bruttogehaltes in Höhe von 150,00 €, sondern auch den Abfluss des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung. 



2.2. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge
Arbeitgeberfinanzierte Beiträge haben insbesondere dann eine signifikante Wirkung auf die Innenfinanzierung, wenn dadurch Gehaltserhöhungen vermieden werden oder wenn eine Zusage nicht mehr versicherungsförmig durchgeführt wird, sondern im Wege dieses internen Durchführungswegs. Eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung mit einem Monatsbeitrag von 100 €, der nicht aus dem. Unternehmen abfließt, statt einer Gehaltserhöhung von 100 €, die incl Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zu einem Liquiditätsabfluß von 120 € führt, bildet im Zeitablauf erhebliche Liquidität und bringt auch dem Mitarbeiter gewichtige Vorteile.

2.3. Steuereffekte
Wird eine Zusage nicht durch Entgeltumwandlung oder bei arbeitgeberfinanzierten Systemen durch eine ersparte Gehaltserhöhung finanziert, ergeben sich echte Steuereffekte, die die Versorgung zu einem  großen Teil finanzieren. 

Die Höhe der Steuervorteile hängt von der Rechtsform und dem jeweiligen Steuersatz ab. 


Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist allerdings trotz gewichtiger steuerlicher Effekte kein "Steuersparmodell" .
Betriebswirtschaftlich macht deshalb eine Zusage - rein liquiditätsmäßig betrachtet- vor allem dann Sinn, wenn ihr eine Einsparung von Lohn- oder Gehaltserhöhungen oder ein Ersatz versicherungsförmiger Zusagen gegenüber steht. Dies entspricht auch dem vorherrschenden unternehmerischen Denken.

3. Kalkulierbarkeit der Innenfinanzierung

Wie genau diese Innenfinanzierungsfunktion kalkulierbar ist, hängt entscheidend von der Frage ab, erfolgt eine Kapitalzusage oder eine Rentenzusage (siehe hierzu mein Rechtstipp https://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-oder-kapital-in-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_180997.html)
Kapitalzusagen sind klar kalkulierbar. Sie sind grundsätzlich auch anzuraten, soweit keine besondere Situation besteht. Im Falle von Renten ist ein Optionsrecht für Kapital entscheidend sowie die Wahl eines sinnvollen Rentenfaktors.
Die Höhe der Kapitalzahlung bei einer Kapitalzusage ergibt sich aus monatlichem Beitrag und zugesagtem Zins, der sich meist zwischen 1,00 und 1,50 % bewegt. Der Zahlungszeitpunkt steht ebenfalls fest, nämlich regelmäßig der Rentenbeginn des Mitarbeiters. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Mitarbeiter vorzeitig kündigt und ausscheidet, Kleinstabfindungen ausgenommen. Die Kapitalzahlung reduziert sich selbstverständlich bei einem vorzeitigen Ausscheiden um die fehlenden monatlichen Beiträge und die Zinsen auf die tatsächlich gezahlten Beiträge. Aber auch dies ist sofort kalkulierbar, sobald die Kündigung feststeht.
Zins, Laufzeit und Fälligkeit stehen fest und geben die notwendige unternehmerische Sicherheit

4. Sicherheiten und Sicherheitengestellung

Der Vergleich mit einem Bankdarlehen wirft unweigerlich die Frage auf, welche Sicherheit ist dafür zu stellen oder wird vom Mitarbeiter verlangt?
Die Antwort ist einfach:
Unabhängig davon, ob arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung, der Mitarbeiter ist durch das Gesetz automatisch im Insolvenzfall geschützt. Die Zusagen sind durch den Pensionssicherungsverein (PSV) kraft Gesetzes abgesichert. Der Schutz bei Entgeltumwandlung gilt dabei ab sofort, der Schutz für arbeitgeberfinanzierte Zusagen nach Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist von 3 Jahren. Mischfinanzierte Zusagen sollten getrennt werden. (siehe hierzu mein Rechtstipp https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtige-wahl-von-zusagezins-und-arbeitgeberzuschuss-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182601.html).

5. Maximierung der Innenfinanzierungsfunktion

Die Wirkung der Innenfinanzierung wird durch eine entsprechend hohe Entgeltumwandlung maximal gesteigert.
Dazu sind die Mitarbeiter bereit, wenn das System insgesamt attraktiv ist. Selbst bei einem Zins von 1,00 % und ohne Arbeitgeberzuschuss sind die Teilnahmequoten bereits deutlich höher als bei versicherungsförmigen Systemen.
Ein Arbeitgeberzuschuss fördert das ganz natürlich noch einmal deutlich. Ein Arbeit-geberzuschuss hat psychologisch hierbei eine stärkere Wirkung als ein höherer Zins und muss nach Ausscheiden auch nicht weiter bezahlt werden.
Der weitere große Treiber der Innenfinanzierung ist der Ersatz von Gehaltserhöhungen durch bAV oder bAV statt Sonderzahlungen etc. Dies kann auch über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden.

6. Empfehlung

Die Coronakrise zeigt vielen Unternehmen, wie überlebenswichtig Liquidität ist.
Betriebliche Altersversorgung strategisch zur Innenfinanzierung einzusetzen kann für viele Unternehmen ein sinnvoller Weg sein, ihr Unternehmen krisensicherer und bankenunabhängiger zu machen mit gleichzeitigem Nutzen für die Mitarbeiter (siehe hierzu auch mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-aus-arbeitnehmersicht_181298.html).

Gerne helfe ich Ihnen mit Berechnungen,  zur Ausgestaltung im Einzelnen oder auch unverbindlich bei einer Frage im Vorfeld.



Hinweis auf den kostenfreien Liquiditätsrechner auf der Seite des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V.


Auf der Seite des Bundesverbands kann jeder Unternehmer die Auswirkung einer pauschaldotierten  Unterstützungskasse unter Zugrundelegung unterschiedlichster Monatsbeiträge, Zusagezinsen, Anlagezinsen und  Arbeitgeberzuschüsse für sich selbst ermittleln und zur Grundlage weiterer Schritte machen. 









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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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