Die Pflicht zum Tragen von FFP-2 Masken: Woran erkenne ich eine Fälschung?

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Um die Verbreitung der COVID-19 Pandemie weitestgehend einzuschränken, galt bisher vielerorts die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Das Tragen einer OP-Maske, einer selbstgenähten Maske, sogar ein Halstuch waren gestattet. 

Am 19.01.2021 haben sich Bund und Länder jedoch auf die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken beim Betreten von öffentlichen Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr geeinigt.

Im Internet finden sich viele Angebote. Woran man tatsächlich erkennen kann, dass die Maske den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht, soll im Folgenden erläutert werden.

Verkehrsfähigkeit von Atemschutzmasken

Mangelhafte Ware ist, zumindest in der aktuellen Zeit, ein Risiko für die Gesundheit.

Anders als Mund- und Nasenbedeckungen bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 Personen selbst Schutz vor dem Einatmen von Krankheitserregern.

Gerade in dieser Zeit sehen viele Händler die Chance darin Geld mit dem Verkauf von Masken zu verdienen. Aber Achtung. Bei vielen Masken handelt es sich um Fälschungen, die so gut sind, dass selbst Fachleute nur anhand von Messungen im Labor unterscheiden können.

Im Regelfall kann man eine zertifizierte Atemschutzmaske jedoch anhand der fünf folgenden Merkmale erkennen: 

  • Nach der CE-Kennzeichnung auf der Maske, sollte immer eine vierstellige Kennnummer folgen
  • Es muss zwingend ein Hinweis ersichtlich sein, um welche Schutzklasse (FFP2 / FFP3) es sich bei der Maske handelt
  • Es sollten unbedingt die ergänzenden Buchstaben R bzw. NR ersichtlich sein, welche für die Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz relevant sind
  • Herstellername und Produktbezeichnung sollten ersichtlich sein
  • Angabe der Europäischen Norm EN 149, nach welcher die Maske geprüft wurde

Daneben sind produktbegleitende Dokumente ein Faktor, um davon ausgehen zu können, dass es sich um eine regulär zugelassene Atemschutzmaske handelt. Zu Ihnen zählen Zertifikate, Gebrauchsanweisungen und die Konformitätserklärung.

Ob die Kennnummern übereinstimmen oder Produkte mangelhaft sind kann überprüft werden. Auf der EU-Online-Datenbank „Nado“ stehen vierstellige Kennnummern aller Stellen, die prüfen und zertifizieren dürfen. Bei der Bundesanstalt für Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin (BAua) sind unter der Rubrik Gefährliche Produkte in Deutschland alle bisher entdeckten mangelhaften FFP2-Masken gelistet.

Masken ersetze nicht den Sicherheitsabstand

Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) betont, dass Schutzmasken nur als zusätzlichen Schutz gelten und weitere

 Maßnahmen nicht ersetzen.

Wer hat einen Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken?

Im Dezember letzten Jahres hatten bestimmte Personen die Möglichkeit, sich in den Apotheken FFP2-Masken abzuholen. Auch hier gab es jedoch viele Fälschungen bei den Angaben der Personen. Seit Januar 2021 werden von den Krankenkassen daher fälschungssichere Berechtigungsscheine verschickt.

Wer nun einen Anspruch auf kostenlose FFP2-Masken hat, wird in der sogenannten „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (SchutzmV) geregelt. Anspruch heben danach unter anderem diejenigen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei denen eine der aufgelisteten Vorerkrankungen vorliegt. Hierzu zählen unter anderem chronisch obstruktive Lungenerkrankungen oder Asthma.

Fazit

Wir möchten betonen, dass es sich in dem Text lediglich um Beispiele und keine abschließenden Auflistungen handelt. Bei Unklarheiten sollte immer ein Anwalt zur rechtlichen Beratung hinzugezogen werden.

Unsere Kanzlei steht Ihnen für die Vermeidung von Bußgeldern als Händler oder der Anfechtung von Kaufverträgen gern und jederzeit zur Verfügung.


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