UWG: Scheinprivater eBay-Händler? Abmahnung der Perfect X OHG durch Rechtsanwalt Lutz Schröder

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Uns liegt eine Abmahnung der Perfect X OHG ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder zur Prüfung vor. 

Betroffen ist ein Ebay-Händler, der (angeblich) gewerblich statt privat gehandelt habe und damit einen Wettbewerbsverstoß begehe, da er somit Informationspflichten umgehe.

 Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

 

Zum Hintergrund

Die PerfectC OHG aus Hamburg bietet online u.a. auf Amazon Kosmetikprodukte und Parfums an.

Abmahngefährdet sind Anbieter, die auf Ebay ebenfalls Kosmetik und Parfums anbieten. 

Die Abmahnung wird durch Rechtsanwalt Lutz Schröder ausgesprochen, der uns bereits für andere Abmahnungen bzgl. des gleichen Vorwurfs (Scheinprivates Handeln) bekannt ist. Wir berichteten mehrfach in der Vergangenheit:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ebay-abmahnung-der-claudia-mayer-durch-ra-lutz-schroeder-scheinprivater-haendler_169814.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-ernst-westphal-ek-durch-rechtsanwalt-schroeder-ebay-privater-verkaeufer-sei-gewerblich_152198.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-missiondirect-trading-limited-co-kg-durch-rechtsanwalt-lutz-schroeder-auf-ebay_150972.html

  

Vertreten durch den Rechtsanwalt Schröder wird dem Betroffenen vorgeworfen, als „Scheinprivater“ Händler aufzutreten und in Wirklichkeit gewerblich zu handeln. Dies folge aus einer Reihe von Indizien, wie der Häufigkeit der Verkäufe, dem Anbieten gleichartiger Ware und de, Angebot von Neuware. 

Dadurch würde der Anbieter Informationspflichten umgehen, die gewerbliche Händler gegenüber Verbrauchern normalerweise erfüllen müssten, was einen Wettbewerbsverstoß darstelle. 

Vertreten durch die Kanzlei Schröder wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 10.000 Euro verlangt, mithin 745,40 Euro.

 

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Die Abgrenzung eines privaten zu einem gewerblichen Handeln ist für einen juristischen Laien nur schwer vorzunehmen, da die Gerichte hier über Jahre eine dezidierte Rechtsprechung zu Abgrenzungskriterien entwickelt haben. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so bleibt weiter zu prüfen ob ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann, da vorformulierte Erklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind. 

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. Hier kann bares Geld gespart werden!

 

Wir helfen Ihnen!

 

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

 


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