Gestaltungsideen und Beispiel einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Aufgrund unserer Rechtstipps rund um das Thema pauschaldotierte Unterstützungskasse, von der Funktion, Vorteile und Nachteile bis hin zu den Auswirkungen für Arbeitnehmer
erhalten wir regelmäßig Anfragen nach einem Beispiel für die Gestaltung und die Wirkweise einer pauschaldotierte Unterstützungskasse.

Ein Beispiel ist pauschal natürlich schwierig zu erstellen, da üblicherweise jedes Unternehmen in Abhängigkeit seiner besonderen Zielprämissen und Vorstellungen, seiner Arbeitnehmerstruktur, seines Vergütungsniveaus und auch seiner Größe, seiner Fluktuation und seiner Branche die unterschiedlichsten personalpolitischen und finanzwirtschaftlichen Zielsetzungen hat, die sich in den Ausgestaltungen dann niederschlagen.

1. Beispiel eines Standardmodells einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Während Unternehmen mit hoher Fluktuation häufig nach arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerken verlangen oder Unternehmen mit niederer Vergütungsstruktur eher nach Modellen wie Rente bzw. bAV zum Nulltarif verlangen, ist das klassische Beispiel einer pauschaldotierten Unterstützungskasse ein mischfinanziertes Versorgungswerk mit Entgeltumwandlung und einem arbeitgeberfinanzierten Zuschuss.
In der Praxis wird dieses Standardmodell dann auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens dergestalt zugeschnitten, indem die Verzinsung der Entgeltumwandlung, die Höhe des Arbeitgeberzuschusses, die Basis des Arbeitgeberzuschusses (Entgeltumwandlung, Betriebszugehörigkeit, Status und Position) sowie die Verzinsung des Arbeitgeberzuschusses jeweils individuell festgelegt werden.
In einem Artikel der Wirtschaftswoche vom 12. September 2021, der im Pressebereich des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. zu finden ist, kam unser Haus, die AUTHENT-Gruppe, gemeinsam mit der AUXILION AG zu Wort und wurde nach einem typischen Beispiel für die pauschaldotierte Unterstützungskasse gefragt. AUTHENT hat allerdings kein typisches Beispiel dargestellt, da die Unterstützungskasse und deren Ausgestaltung jeweils so unterschiedlich sind, wie die Unternehmen mit ihren Rahmenbedingungen und Zielsetzungen. Nach den jeweiligen Vorstellungen, Zielen und der unternehmerischen Situation werden bei AUTHENT die einzelnen Versorgungsrechte anwaltlich so konzipiert und gestaltet, dass die maximalen Effekte erzielt werden.

2. Findung des richtigen Modells

Neben einer Reihe von Stellschrauben sind die Bestimmung von Zusagezins und Arbeitgeberzuschuss die wichtigsten Stellschrauben bei der Festlegung eines Modells. Den Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands entsprechend ist ein Break-Even-Zins zu berechnen, der dem Unternehmer als Entscheidungshilfe bzw. Entscheidungsgrundlage dient. Der Break-Even-Zins zeigt jeweils an, welcher Zins mit der freien Liquidität nach allen Kosten erreicht oder erwirtschaftet werden muss, damit ein Modell kostenneutral für den Arbeitgeber ist. Der Arbeitgeber kann dann leicht entscheiden, ob ihm die Erreichung dieses Break-Even-Zinses möglich und wahrscheinlich oder aus seiner persönlichen Sicht zu ehrgeizig und eher unwahrscheinlich erscheint. Wichtiges zum Break-Even-Zins haben wir hier zusammengefasst.

Alles Wissenswerte zur Festlegung und Bestimmung des Zusagezins auf die Entgeltumwandlung und den Arbeitgeberzuschuss haben wir in diesem Rechtstipp zusammengefasst.

Mit dem bAV-Rechner bzw. Liquiditätsrechner von AUTHENT lassen sich hier die verschiedenen Optionen und Variationen in einem ersten Schritt leicht selbst berechnen und in der Auswirkung auf den Break-Even Zins vergleichen.

3. Pauschaldotierte Unterstützungskasse am Beispiel eines 50-Personen Unternehmens

Im Folgenden soll die pauschaldotierte Unterstützungskasse als Beispiel in Zahlen kurz dargestellt werden, um eine grobe Vorstellung der Effekte zu erhalten.

50 Arbeitnehmer
150 € erwartete Entgeltumwandlung pro Monat
30 % Steuerbelastung der GmbH
1 % Zusagezins
35 Jahre Durchschnittsalter der Belegschaft
75 € bzw. 50 % Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung als arbeitsrechtlich getrennte Zusage

Der Break-Even Zins beträgt 2,57 %. In einfachen Worten, das Unternehmen muss mit der Entgeltumwandlung abzüglich der Kosten für Einrichtung und Verwaltung 2,57 % erwirtschaften, damit der versprochene Zins erwirtschaftet ist zuzüglich eines Arbeitgeberzuschusses von 50 %. Bei diesem Break-Even-Zins ist das Modell für den Unternehmer kostenneutral, d.h. er trägt wirtschaftlich weder Arbeitgeberzuschuss noch Kosten noch PSV-Beiträge.
Als durchschnittliche Liquidität hat der Arbeitgeber in dieser Zeit 1,648 Mio. €, als maximale Liquidität sogar 3,752 Mio. €

4. Variation des Arbeitgeberzuschusses und des Zinses auf die Entgeltumwandlung

Ist ein Zins von 2,57 % außerhalb der Vorstellung des Unternehmers, da er es nicht für möglich hält, diese 2,57 % durch Ersparnis von Kontokorrentzins, Investition im eigenen Unternehmen oder durch Anlage am Kapitalmarkt, evtl. breit gestreut in sachwertorientierten Anlagen zu erwirtschaften, bleibt ihm nichts anderes übrig, als den Arbeitgeberzuschuss auf z.B. 20 % zu reduzieren. Bei einer Reduktion des Arbeitgeberzuschusses auf 20 % der Entgeltumwandlung reduziert sich der Break-Even-Zins auf 1,58 % und ist damit wesentlich überschaubarer.

Ist ihm das immer noch zu hoch, reduziert er den Zins auf 0,8 % mit der Folge, dass der Break-Even-Zins auf 1,42 % fällt.

Selbst dieses Modell ist für den Arbeitnehmer noch sehr attraktiv. Im Vergleich zur Versicherung und einem Garantiezins von 0,25 % ist der Zins deutlich höher und auch der freiwillige Zuschuss von 20 % liegt über dem Pflichtzuschuss bei versicherungsförmigen Konzepten von 15 %.
Der Arbeitgeber hat in diesem Beispiel eine durchschnittliche Liquidität von 1,371 Mio. € und eine maximale Liquidität, falls man das Versorgungswerk aussterben ließe, von 3,012 Mio. €.

Würde er allerdings 2,5 % erwirtschaften, ergäbe sich für ihn zum Schluss eine freie Liquidität von 0,86 Mio. €.

Zinsbedingt steigt bei einem höheren Zins auch die durchschnittliche Liquidität auf 1,683 Mio. € und die maximale Liquidität auf 3,501 Mio. €

5. Variation des Zinses

Würde der Arbeitgeber in seiner Großzügigkeit einen Zins von 4 % festlegen und auf einen Arbeitgeberzuschuss verzichten – einen Pflichtzuschuss von 15 % gibt es bei der Unterstützungskasse nicht, erhöht sich seine maximale Liquidität zwar auf 6,008 Mio € und auch die durchschnittliche Liquidität erhöht sich auf 2,504 Mio €, aber auch der Break-Even-Zins erhöht sich auf 4,64 %. Eine Entscheidung, die der Arbeitgeber stets für sich treffen sollte.

Aber auch bei dieser Großzügigkeit könnte sich der Arbeitgeber überlegen, statt 4 % Verzinsung bei 1 % zu bleiben und stattdessen 150 % Arbeitgeberzuschuss statt wir vorstehend angenommen keinen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren. Damit würde er - bezogen auf die 150 € der Entgeltumwandlung - also 225 € als Arbeitgeberzuschuss bezahlen. Der Break-Even-Zins läge hier bei 4,55 % und damit noch unter den 4 % ohne Arbeitgeberzuschuss.

Deutliche Vorteile ergeben sich hier auch bei Fluktuation. Statt mit 4 % würde sich der erworbene Anspruch nur mit 1 % weiterverzinsen. Bei Ausscheiden innerhalb von 3 Jahren würde der Arbeitgeberzuschuss vollständig verfallen und wäre nicht zu leisten. Der bisherige Steuervorteil allerdings bleibt erhalten und konserviert.


6. Empfehlung

Je mehr der Arbeitgeber an Zins und Arbeitgeberzuschuss gestaltet und variiert, desto eher hat er eine Konstellation gefunden, die für seine Arbeitnehmer attraktiv ist, für ihn überschaubar bezahlbar und finanzierbar und für die Liquidität sorgt, die das Unternehmen als Alternative zu Bankfinanzierungen auch benötigt oder als Liquiditätsreserve aufbauen möchte. Je höher der Zins, desto höher das Risiko für den Arbeitgeber.
Eine verantwortliche Beratung nach den Vorgaben des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. zeigt diese Effekte transparent auf, bezieht alle denkbaren Entwicklungen mit ein und bereitet so eine Entscheidungsgrundlage, auf der derartig langfristige Entscheidungen verantwortlich getroffen werden können.

Gerne helfe ich Ihnen bei Ihren Überlegungen oder empfehle unseren bAV-Rechner zur ersten groben Entscheidungsfindung.


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Foto(s): AUTHENT

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