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Gewusst wie, nach dem Verkehrsunfall

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Viele Unfallbeteiligte wissen in ihrer ersten Aufregung nicht, was zu tun ist. Das erste Gebot nach einem Verkehrsunfall sollte immer lauten: Ist erste Hilfe zu leisten, sind Notarzt und Rettungsdienst zu verständigen? Aber auch bei weniger schweren Unfällen ohne Personenschaden, gilt es, einen klaren Kopf zu behalten. Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, kann es hilfreich sein, erst einmal gar keine Aussage zum Unfallhergang zu treffen und damit fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden. Denn oft liegen die Dinge doch anders, als sie sich auf den ersten Blick darstellen.

Sollte ein Sachverständiger eingeschaltet werden?

Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss die Versicherung des Gegners übernehmen. Ausnahme: Im Voraus war erkennbar, dass es sich nur um einen Bagatellschaden gehandelt hat. In diesem Fall sollten Sie einen Kostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt einholen und den Schaden dementsprechend abrechnen. Für die Dauer der Reparatur können Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, um einen Abzug wegen Eigenersparnis zu vermeiden. WennSie keinen Mietwagen brauchen, können Sie für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

[image]Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, um Schadensersatz zu erhalten?

Sie allein entscheiden, ob Sie das beschädigte Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Die Versicherung hat kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug machen und kann grundsätzlich auch keine Nachweise darüber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht. Den Schadensersatz können Sie auch ohne Rechnung allein auf Grundlage des Sachverständigengutachtens geltend machen. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie allerdings nur erstattet, wenn Sie eine entsprechende Rechnung der Reparaturwerkstatt vorlegen.

Welche Ansprüche stehen mir bei Verletzungen zu?

Bei einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung infolge eines Verkehrsunfalls besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von derKrankenversicherung übernommen werden. Versteckte gesundheitliche Folgeschäden sind bei Verkehrsunfällen keine Seltenheit. Manchmal leider auch mit einer lebenslangen, mehr oder minder großen Einbuße an Lebensqualität verbunden. Dieses Risiko sollte auf jeden Fall Grund genug sein, keinesfalls vorschnell am Unfallort einen Anspruchsverzicht zu unterschreiben.

Welche Ansprüche stehen mir bei Verletzungen zu?

Bei einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung infolge eines Verkehrsunfalls besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit diese nicht von derKrankenversicherung übernommen werden. Versteckte gesundheitliche Folgeschäden sind bei Verkehrsunfällen keine Seltenheit. Manchmal leider auch mit einer lebenslangen, mehr oder minder großen Einbuße an Lebensqualität verbunden. Dieses Risiko sollte auf jeden Fall Grund genug sein, keinesfalls vorschnell am Unfallort einen Anspruchsverzicht zu unterschreiben.

Wie sollte ich mich als Unfallgeschädigter verhalten? Darf ich einen Anwalt einschalten?

Die Statistik zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Anwaltskosten muss grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen. Nur ausnahmsweise ist dies von der Rechtsprechungverneint worden, z. B. als es lediglich um die Beschädigung einer Leitplanke ging und nicht um einen Unfall zwischen zwei Personenwagen. (AG Pforzheim Az: 2 C 590/01)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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