Heckenschnitt: Wichtige Regeln im Überblick

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Kernpunkte:

  1. Schnittverbot: Vom 1. März bis zum 30. September ist das Schneiden von Hecken und anderen Gehölzen untersagt, um Vögel während der Brutzeit zu schützen.

  2. Ausnahmen: Leichte Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt, sofern keine Vögel in der Hecke nisten.

  3. Bußgelder: Ein unerlaubter Heckenschnitt kann Bußgelder von bis zu 10.000 Euro oder sogar 50.000 Euro zur Folge haben, falls Tiere beeinträchtigt werden.

Hecken haben viele Vorteile: Sie sind nicht nur dekorativ, sondern bieten auch Sichtschutz und Nistplätze für Vögel. Dennoch bedürfen sie der Pflege. Dabei gibt es gesetzliche Vorgaben, die Strafen nach sich ziehen können, wenn sie ignoriert werden.

Häufigkeit des Heckenschnitts: Experten empfehlen, eine Hecke zweimal im Jahr zu schneiden, jedoch mit Rücksicht auf den gesetzlich geregelten Zeitraum zum Schutz der Tierwelt.

Rechtliche Grundlagen: § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet das Stören von wild lebenden Tieren und ihren Lebensstätten. Dies beinhaltet auch Hecken, die zwischen dem 1. März und 30. September nicht geschnitten werden dürfen, außer es handelt sich um behutsame Form- und Pflegeschnitte.

Besondere Schutzmaßnahmen: Das Gesetz sieht zusätzlich speziellen Schutz für europäische Vogelarten vor. Das Stören dieser Tiere kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Landesspezifische Regelungen: Die Bundesländer haben eigene Gesetze, die ebenfalls beachtet werden müssen. Beispielsweise benötigen Sie in Hamburg eine offizielle Genehmigung für größere Schnittmaßnahmen.

Ausnahmeregelungen: In einigen Fällen, wie bei genehmigten Bauvorhaben oder Gefahrenabwehr, können Ausnahmen gelten. Diese sollten aber immer mit der zuständigen Behörde abgesprochen werden.

Zuständige Behörde: Für spezifische Fragen ist das städtische Umwelt- oder Naturschutzamt der richtige Ansprechpartner. Dort können auch Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Foto(s): Udo Kuhlmann


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