Hilfe bei Abmahnung durch die Finntrade GmbH / ra-euskirchen de

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Wieder erreicht uns eine Abmahnung der Finntrade GmbH. Die Finntrade GmbH lässt durch die Anwälte von ra-euskirchen.de Abmahnungen aussprechen. Seit 2014 berichten wir regelmäßig von diesen Abmahnungen und beraten und vertreten Mandanten in diesen Abmahnungsfällen bundesweit:

In der aktuellen Abmahnung mahnen die Rechtsanwälte von ra-euskirchen.de (Rechtsanwälte Sagsöz und Rechtsanwalt Euskirchen) für die Finntrade GmbH fehlerhafte und/oder fehlende Energielabel nach § 4 der Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (EnVKV) ab. Des Weiteren ist Gegenstand der Abmahnung eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000 € gefordert.

Betroffene Anbieter sollten die Unterlassungserklärung nicht ohne fachanwaltliche Beratung unterzeichnen. Es droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe, wenn vor Abgabe der Unterlassungserklärung der Verstoß nicht eingestellt wurde. Wenden Sie sich mit der Abmahnung möglichst an einen Spezialisten im Wettbewerbsrecht, der Ihnen eine individuelle Prüfung Ihres Onlineshops anbieten kann. Aus unserer Sicht ist es zudem problematisch, in derartigen Fällen einen Service eines Bundes für Onlinehändler zu buchen, da die korrekte Energiekennzeichnung im Rahmen einer individuellen Beratung geklärt werden sollte.

Bei Abmahnung – Fachanwalt!

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung.

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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