Hoffnung in Sachen Premium Safe: Anleger wehrt Forderung des Insolvenzverwalters ab!

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Das Amtsgericht Aichach hat die Klage des Insolvenzverwalters der Premium Safe Ltd. abgewiesen und gab dem Anleger recht.

Der Insolvenzverwalter der Premium Safe Ltd., Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl, hat die von Herrn Rechtsanwalt Sascha Borowski, Kanzlei Buchalik Brömmekamp, vertretenen Anleger wegen eines vermeintlich bestehenden insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs in Anspruch genommen. Die von dem Insolvenzverwalter gerichtlich geltend gemachte Rückforderung der seinerzeit gezahlten „Zinsen/Renditen“ wurde mit der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvorschrift über eine unentgeltliche Leistung (§ 134 Abs. 1 InsO) begründet. 

Zudem stützte der selbst anwaltlich vertretene Insolvenzverwalter seine Forderung auf das Betreiben eines sogenannten Schneeballsystems. Der Insolvenzverwalter berief sich auf den Bundesgerichtshof und seine Rechtsprechung zur Scheingewinnausschüttung. Danach habe Premium Safe keine Gewinne erzielt und somit hätte das Unternehmen auch keine Ausschüttungen an die Anleger vornehmen dürfen. Die Zahlungen an die Investoren seien aus dem Anlagevermögen des Unternehmens geleistet worden oder es wurden eingehende neue Anlegergelder dazu verwendet. Dabei handelt es sich um ein Schneeballsystem. Nun müsse er die Auszahlungen eines solchen Schneeballsystems zurückfordern. Zudem wird die Auffassung vertreten, dass die Zinszahlungen nicht wirksam vereinbart worden seien.

Das Gericht konnte nach der Beweisaufnahme jedoch dahinstehen lassen, ob die Voraussetzungen der insolvenzrechtlichen („Schenkungs“-)Anfechtung vorliegen. Es ging von der Entreicherung des Anlegers aus und folgte damit der Argumentation des verklagten Anlegers. Die Kosten des Verfahrens, damit auch die Anwaltskosten des betroffenen Anlegers, sind von dem Verwalter bzw. der Insolvenzschuldnerin zu zahlen. 

Die Abwehr solcher Forderungen durch den Insolvenzverwalter sind mitunter komplex und kein „Selbstläufer. Dennoch zeigt dieses Urteil, dass Anleger der Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters nicht schutzlos ausgeliefert sind“, so Rechtsanwalt Borowski.

Rund 3.200 Anleger haben bei der inzwischen insolventen Premium Safe Ltd. Gelder investiert, indem sie Nachrangdarlehen oder Genussrechte zeichneten. Für die Anleger kam die Inanspruchnahme unvermittelt, da sie bereits die investierten Gelder verloren hatten und nun auch noch in Anspruch genommen werden. Der Direktor der Insolvenzschuldnerin, Herr Daniel Uckermann, wurde zwischenzeitlich vom Landgericht München zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Über Buchalik Brömmekamp

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom Focus zur Top-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren sowohl bei der Abwehr von Forderungen durch den Insolvenzverwalter als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Investoren.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Setzen Sie sich gerne per E-Mail, per Telefon oder postalisch mit uns in Verbindung.



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