IDO Verband - Abmahnung - wegen fehlender Grundpreisangabe

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Und wieder liegt uns eine Abmahnung des IDO Verband e.V. aus Leverkusen zur Überprüfung vor.

Der IDO Verband geht seit Jahren gegen Onlinehändler wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße vor. Angeblich hat der Verband 2.600 unmittelbare Mitglieder. In jüngster Zeit mehren sich allerdings Anhaltspunkte dafür, dass die Aktivlegitimation die zur Abmahnung berechtigt zumindest in einigen Bereichen zweifelhaft sein könnte.

Aktuell ist ein Online Händler aus dem Bereich Näh- und Strickwaren betroffen. Nach Angaben des IDO sollen dem Verband 38 Händler angehören, die ebenfalls Näh und Strickwaren anbieten.

Gerügt wird in der Abmahnung dass Waren angeboten werden, für die eine Grundpreisangabe erforderlich ist. Diese soll in dem Angebot aber fehlen.

Weiter wird beanstandet, dass der Händler Verpackungen in den Verkehr bringt, ohne sich bei deer Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert zu haben.

Beide Verstöße sollen einen Wettbewerbsverstoß darstellen, die zur Abmahnung berechtigen.

Gefordert wird daher die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten in Höhe von 226,20 €.

Der Verband setzt eine kurze Frist und droht mit der Einleitung gerichtlicher Schritte. Dem Schreiben ist ein Entwurf für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Achtung! Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Gerade im Bereich der Grundpreisangaben besteht eine nicht unerhebliche Gefahr, dass die Angabe bei einem Produkt übersehen wird.

Unsere Empfehlung:

-  Bewahren Sie Ruhe

-  Achten Sie darauf, welche Fristen Ihnen gesetzt werden

- Geben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung ab

- holen sich Rat von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt

Sie benötigen Hilfe bei einer Abmahnung des IDO? Wir helfen Ihnen!

Wir versuchen nicht nur die Abmahnung abzuwehren, sondern helfen Ihnen auch ihren Shop rechtssicher zu gestalten.

Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht tätig. 

Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. 

Wir kennen den Abmnahner bereits aus anderen Verfahren.


 


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