Immobilienkauf in Spanien deckungsgleich Grundbuch, Kataster

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Immobilienkauf Spanien 100% Deckungsgleichheit Grundbuch und Kataster


Mit der Entscheidung vom 12.5.23 der Aufsichtsbehoerde der spanischen Grundbuchaemter, die in ganz Spanien gueltig, sei es Teneriffa, Mallorca oder Katalonien, nochmals klargestellt, dass die Grundstuecksflaeche im Kataster und Grundbuch zu 100% uebereinstimmen sollte, und bis zu einer Abweichung von 10% eine Regulierung von Amts wegen  ohne besonderes Verfahren notwendig sind. Doch bei einer groesseren Abweichung, wie im vorliegenden Falle, wurde eine Schenkung durchgefuehrt und das Grundbuch hat die Eintragung verweigert, mit dem Hinweis, dass das Kataster und das Grundbuch nicht in der Flaeche uebereinstimmen. Das richtige Verfahren waere gewesen, dass das Kataster mit einer Georeferenzvermessung zu den realen Massnahmen angepasst wird und dann kann zur Grundbuchanpassung das sogenannte Verfahren der „exceso de cabida“ durchgefuehrt werden. Da exceso de cabida bedeutet, dass diese Parzellle mehr Quadratmeter hat, als im Grundbuch eingetragen und dadurch Nachbargrundstuecksflaechen beeintraechtigt wuerden, muessen die Nachbarn angehoert werden.
 
Die Verfahren nach Art.199 LH ff muessen eingehalten werden.

Schon bei der rechtlichen Vorkontrolle Ihres Immobilienkaufes, pruefen wir die Uebereinstimmung zwischen Kataster und Grundbuch, so dass schon vor Unterschrift eines Kaufvertrages oder gar Reservierungsvertrages geprueft ist, ob eine Heilung der Quadratmeterabweichung moeglich ist.
 
 Im vorliegenden Entscheidungsfall der Behoerde ging es um eine Schenkung unter Verwandten, dies geschieht oft jahrelang nach dem Immobilienkauf und wenn vor dem Jahre 2015 der Immobilienkauf stattfand, gab es noch nicht die strenge Kontrolle zwischen Kataster und Grundbuch, und das rechtliche Problem kommt dann erst bei der Schenkung zum Vorschein.

Deshalb ist die rechtliche Kontrolle beim Immobilienkauf wesentliche Voraussetzung fuer jeden Immobilienkauf mit Rechtssicherheit in Spanien.



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