In und nach der Corona-Krise Liquidität durch betriebliche Altersversorgung generieren

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Die Coronakrise hat viele Unternehmen in  Liquiditätsprobleme gebracht. Die Bedeutung von Liquidität als lebenswichtige Voraussetzung für ein jedes Unternehmen ist durch die Coranakrise gewachsen. Innenfinanzierung als internes Instrument zur Schaffung von Liquidität und Erhöhung der Bankenunabhängigkeit wird für viele Unternehmer immer wichtiger.

Eine Möglichkeit mit der die Schaffung von Liquidität und ein sukzessiver Liquiditätsaufbau leicht möglich ist, ist die betriebliche Altersversorgung.
In fast allen Unternehmen gibt es seit Einführung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung zu Gunsten betrieblicher Altersversorgung in mehr oder weniger großem Umfang. In sehr vielen Fällen wird die Liquidität, die sich aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer ergibt unmittelbar an eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung abgeführt. Die Liquidität verlässt damit unwiederbringlich das Unternehmen und steht nicht weiter zur Verfügung.
Die Unternehmen haben dadurch nicht nur den Verlust von häufig dringend benötigter Liquidität zu verzeichnen, sondern haben auch die Haftung, die sich aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ergibt. Sie haften für die Erfüllung der Zusagen, auch wenn das Geld bei der Versicherung oder der Pensionskasse liegt und sie keinerlei Einfluss darauf mehr haben. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-arbeitgebers-in-der-betrieblichen-altersversorgung-und-minimierungsstrategien_185184.html)

Aber es geht auch anders: Mit der Wahl eines anderen der 5 Durchführungswege, nämlich der pauschaldotierten Unterstützungskasse oder auch der Pensionszusage bzw. Direktzusage, könnte die Liquidität allerdings auch im eigenen Unternehmen genutzt werden und die unkalkulierbare Haftung des Arbeitgebers weitgehend vermieden werden. Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse lässt sich betriebswirtschaftlich der Effekt einer eigenen Bank mit Arbeitnehmersparbüchern erzeugen. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-unternehmenseigene-bank-mit-dem-mitarbeitersparbuch_186198.html)

Nicht nur der Arbeitgeber hätte hier einen Vorteil, auch die Mitarbeiter haben durch Ausschluss teurer und meist ineffektiver Versicherungen einen erheblichen Vorteil und bessere Leistungen einschließlich einem 100 % gesetzlichen Schutz durch den Pensionssicherungsverein im Falle einer Insolvenz . mehr zu den Mitarbeitervorteilen finden Sie hier. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-aus-arbeitnehmersicht_181298.html)

Ob eine bestehender Durchführungsweg geändert wird, oder ein derartiger Durchführungsweg neu eingeführt wird oder neben einen bestehenden als zusätzliche Möglichkeit gestellt wird, ist hierbei zweitrangig. Die positiven Effekte bleiben die Gleichen.

Weder Liquiditätsabfluss noch unkalkulierbare Haftung sind im Interesse des Unternehmers.

Mit dem bAV-Liquiditätsrechner des Bundesverbands lässt sich das Liquiditätspotential leicht selbst ermitteln und die Wirkungen verschiedener Zuschüsse, Zinsszenarien , Zusagezinsen vergleichen.

Der Weg zu einem eigenen internen Versorgungswerk, bAV ohne Versicherungen ist einfach.

1. Überschlägige Ermittlung des Liquiditätspotential mit dem bAV-Rechner oder pauschal Anzahl Mitarbeiter mal Betrag mal 12 mal Jahre bis Rentenbeginn.
Die bereits verschenkte oder verlorene Liquidität lässt sich leicht ermitteln aus Monate der Umwandlung seit Beginn mal Beitrag mal Anzahl der Arbeitnehmer.

2. Unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch über personalpolitische und finanzwirtschaftliche Zielsetzungen

3. Individuelle Hochrechnung und Beratung auf Basis der eigenen Zielprämissen

4. Gründung einer eigenen oder Beitritt zu einer Gruppenunterstützungskasse

5. Erstellung und Definition einer Versorgungsordnung nach Ihren Zielsetzungen und Rahmenbedingungen

6. Mitarbeiterinformation und Beratungsgespräche analog oder digital

7. Die Liquidität wird sukzessive durch Entgeltumwandlung und Steuervorteile bei Arbeitgeberzuschüssen aufgebaut.

8. Langfristiges Controlling sorgt für Sicherheit, Transparenz und Planbarkeit.


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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