Internet-Restwertbörsen und der Restwert eines Unfallfahrzeugs!

  • 1 Minuten Lesezeit

schutte.legal und Rechtsanwalt Torsten Schutte haben häufig im Kanzleialltag mit der Frage des Restwerts zu tun.

Der Bundesgerichtshof hierzu in einem Urteil vom 07.12.2004 unter dem Aktenzeichen VI ZR 119/04: 

a) "Ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeug nichts zu tun haben, ist dem Schädiger nicht gutzubringen." 

Zu demselben Sachverhalt: 

b) "Ein Geschädigter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen; er muss sich jedoch einen höheren Erlös anrechnen lassen, den er bei tatsächlicher Inanspruchnahme ohne besondere Anstrengungen erzielt." 

Zunächst sei angemerkt, dass das höchstrichterliche Urteil, auch wenn es dem lange zurückliegenden Jahr 2004 entspringt, nichts von seiner Wirksamkeit eingebüßt hat. 

Aber zum Restwert: 

Der Geschädigte bringt beim Versicherer der unfallgegnerischen Seite ein Sachverständigengutachten bei. 

Diesem liegen drei tatsächliche Restwertangebote des lokalen und üblichen Marktes bei. 

Bemüht sich der Geschädigte aber anschließend im Internet um den Zuspruch von spezialisierten Aufkäufern und erzielt dort einen höheren Erlös, so ist er nicht grundsätzlich verpflichtet die Differenz zum Restwert im Gutachten an den gegnerischen Versicherer weiterzugeben.

Erzielt er aber diesen Übererlös ohne nennenswertes Bemühen, so kann der unfallgegnerische Versicherer seinen Anspruch darauf geltend machen. Nach schadenrechtlichen Grundsätzen soll der Geschädigte zwar in den Zustand versetzt werden als sei kein Schaden entstanden. er soll aber nicht durch den Vorgang "verdienen", insbesondere nicht ohne eigenen Aufwand. 

Die Restwertproblematik ist ein weites Feld und es wird weitere Ausführungen dazu an dieser Stelle geben. 

Die Rechtsanwaltskanzlei schutte.legal ist auf Verkehrsrecht spezialisiert. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte bei anstehenden Problemen nichts dem Zufall überlassen und sich rechtlich beraten lassen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Torsten Schutte

Beiträge zum Thema