Krankengeld - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
Pflichtversicherte haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig sind.
- Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ab.
- Die Höhe des Krankengelds berechnet sich anhand des Bruttoverdienstes. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt bei 112,88 € pro Tag (Stand 2022).
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit müssen beim Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) lückenlos attestiert werden.
Was ist Krankengeld?
Wer länger als sechs Wochen wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, erhält Krankengeld. Die Geldleistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) ausgezahlt und sichert im Krankheitsfall die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt bei Krankheit sechs Wochen lang weiter, danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld haben Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte, die pflichtversichert sind, einschließlich geringfügig Verdienender.
Keinen Anspruch hingegen haben u. a. Studenten, Praktikanten, Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Ehegatten und Kinder, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind.
Der Erhalt von Krankengeld ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als vier Wochen. Die Frist kann entfallen, wenn ein Tarifvertrag gilt.
- Der Arbeitnehmer fällt wegen derselben Krankheit für mehr als sechs Wochen aus. Die Krankheit wurde nicht selbst verschuldet, z. B. durch einen Verkehrsunfall wegen Trunkenheit am Steuer oder eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme wie ein Piercing oder eine Tätowierung.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengelds ist der Bruttoverdienst. Dabei beträgt das Krankengeld allgemein 70 % des Bruttoverdienstes, aber höchstens 90 % des Nettoeinkommens.
Der Tageshöchstsatz ist gesetzlich festgelegt und liegt bei 112,88 € pro Tag (Stand 2022).
Wie erhalte ich Krankengeld?
Eine lückenlose Attestierung der Krankheit und Arbeitsunfähigkeit ist besonders wichtig, um Krankengeld zu erhalten:
- Der Arbeitnehmer unterliegt der sogenannten Anzeigepflicht und Nachweisepflicht. Das heißt, dass er sich bei seinem Arbeitgeber zunächst krankmelden und danach eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen muss.
- Innerhalb welchen Zeitraums sich der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber melden und die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss, hängt vom Arbeitgeber ab.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung(en) muss der Arbeitnehmer auch der Krankenkasse weiterleiten. Die Frist beträgt in der Regel eine Woche nach dem Arztbesuch.
- Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Je nach Krankenkasse erfolgt dann ein persönliches Gespräch, in dem der Arbeitnehmer Informationen zum Krankengeld und Unterstützung bei den Formalitäten erhält, oder ihm wird ein Antrag zugeschickt, den er eigenständig ausfüllt.
- Nach der Einreichung des Antrags überprüft die Krankenkasse, ob alle Anspruchsvoraussetzungen und Informationen (z. B. zum Entgelt) erfüllt sind und vollständig vorliegen.
- Das Krankengeld wird daraufhin berechnet und ausgezahlt.
Was passiert, wenn eine weitere Krankheit hinzukommt?
Rechtlich spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die bereits bestehende Krankheit, also dieselbe, oder die hinzugekommene Krankheit jeweils allein oder zusammen zur Arbeitsunfähigkeit führen. Der Zeitraum von drei Jahren für die Leistungsdauer bleibt vielmehr gleich.
Aber: Wenn eine neue Krankheit nach dem Wegfall der ursprünglichen Krankheit und der Krankengeldzahlung auftritt, setzt eine erneute Arbeitsunfähigkeit einen neuen 3-Jahres-Zeitraum in Gang.
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Rechtstipps zu "Krankengeld" | Seite 9
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25.03.2020 Rechtsanwalt Sven von Below„… die Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen hinaus, besteht für gesetzlich Krankenversicherte in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld. Wir helfen Ihnen gerne weiter Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Sie bei allen …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Schleifer„… und am letzten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen krankgeschrieben wurde. Für diesen Zeitraum nach der Operation bezahlte der Arbeitgeber kein Gehalt, die Krankenkasse kein Krankengeld …“ Weiterlesen
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25.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„… sie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und anschließend (nach 6 Wochen) Krankengeld von der Krankenkasse. 7. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer unter Quarantäne gestellt wird, ohne bereits selbst …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Maus„… grundsätzlich für die Dauer von sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber ihrem Arbeitgeber und anschließend auf Krankengeld von der Krankenkasse. Es gibt grundsätzlich keine Pflicht …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Tobias Ziegler„… von sechs Wochen weiterzahlen. Sind Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, erhalten Sie anschließend Krankengeld von der Krankenkasse (wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt …“ Weiterlesen
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24.03.2020 Rechtsanwalt Franz X. Bette„… /die Arbeitnehmerin der Kurzarbeit zustimmen. Auszubildende sind von Kurzarbeit ausgeschlossen. Sofern das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde, oder der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin bereits Krankengeld …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… gestellt werden, greift die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen). Anschließend müssen Sie Krankengeld beantragen. Kann der Beschäftigte aufgrund von allgemein angeordneten Maßnahmen …“ Weiterlesen
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22.03.2020 Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari„… gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Der Coronavirus wird bei mir vermutet oder er ist bereits diagnostiziert. Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Viele gefährliche und ansteckende …“ Weiterlesen
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21.03.2020 Rechtsanwalt Jürgen Leister„… . Nach dem Auslaufen der Entgeltfortzahlung kann der Mitarbeiter regulär Krankengeld beantragen. Aufgrund der Befürchtungen der Arbeitnehmer, sich anzustecken, kommt bei Mitarbeitern nun verstärkt …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Andreas Eberl„… an den Arbeitnehmer nur noch in Höhe des üblichen Krankengeldes. Selbständige Auch Selbstständige bekommen eine entsprechende Entschädigungszahlung vom Gesundheitsamt. Der Zahlungsbetrag ist ein Zwölftel …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechtsanwältin Dr. Anne-Christine Paul„… . Woche dann eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes im Sinne des Krankenversicherungsrechts gezahlt. Da die Arbeit aufgrund behördlicher Anordnung ruht, sind die Leistungen vorrangig …“ Weiterlesen
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23.03.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für …“ Weiterlesen
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20.03.2020 Rechts- und Fachanwältin Silvana Dzerek„… des Entgeltfortzahlungszeitraums Krankengeld. Fall 2: Die Arbeitsunfähigkeit und der Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers besteht vor der Kurzarbeit und die Bezugsdauer des Arbeitnehmers von 6 …“ Weiterlesen
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17.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Hautumm„… Krankenversicherte grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld. 2.) Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann, z. B. weil der öffentliche Nahverkehr nicht fährt …“ Weiterlesen
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08.03.2024 Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen„… ein Entschädigungsanspruch in Form von Geld. So wird für die ersten 6 Wochen eine Entschädigung in Höhe des Netto-Arbeitsentgelts gewährt. Danach werden die Betroffenen in Höhe des gesetzlichen Krankengeldes …“ Weiterlesen
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17.03.2020 Rechtsanwalt Thorsten Brenner„… Abs. 3 SGB XI noch auf „Krankengeld wegen Erkrankung des Kindes“ gem. § 45 SGB V hoffen – denn das Kind selbst ist ja weder krank noch pflegebedürftig (vgl. § 7 Abs. 4 PflegeZG in Verbindung mit §§ 14, 15 SGB XI).“ Weiterlesen
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17.03.2020 Rechtsanwalt Dirk Stapel„… eines Arbeitnehmers ist Entgeltfortzahlung im gesetzlichen Rahmen zu leisten, also für die Dauer von 6 Wochen. Anschließend kann der erkrankte Arbeitnehmer Krankengeld beziehen. Kein …“ Weiterlesen