Kündigung während Krankheit wirksam?

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Weit verbreitet aber leider definitiv falsch ist die Meinung, dass eine während der Krankheit/Arbeitsunfähigkeit erklärte Kündigung unwirksam ist.

Anders ausgedrückt: Nur weil der Arbeitgeber während man krank ist kündigt, ist die Kündigung nicht unwirksam.

Für Arbeitgeber: Sie können dem Arbeitnehmer während er krank ist kündigen. Entscheidend ist nicht die Krankheit sondern der Grund der Kündigung.

ABER: Eine solche Kündigung kann aus anderen Gründen unwirksam sein.

Sie kann

-formal unwirksam sein (weil ein nicht dazu bevollmächtigter die Kündigung unterschreibt)

-die Kündigungsfrist kann falsch berechnet sein

- bei besonderem Kündigungsschutz unwirksam sein: Sie unterliegen z.B. als Schwerbehinderter oder weil Sie in Mutterschutz/Elternzeit sind besonderem Kündigungsschutz

Weiterhin ist wie folgt zu differenzieren:
Kündigungsschutzgesetz anwendbar

Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate und im Betrieb arbeiten mehr als 10 Mitarbeiter?

Dann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie durch

-personenbedingte (z.B. häufige Kurzerkrankung, Langzeiterkrankung)

-verhaltensbedingte (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt Arbeitgeber nicht vor, unentschuldigtes Fehlen)

-betriebsbedingte (z.B. Umstrukturierung/Arbeitsplatzabbau)

Gründe sozial gerechtfertigt ist.

Kleinbetrieb

Wenn bei Ihrem Arbeitgeber weniger als 10 Arbeitnehmer arbeiten kann die Kündigung unwirksam sein, weil sie treuwidrig oder willkürlich ist oder weil sie gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB verstößt.

Ob Ihre Kündigung entsprechend der vorstehenden Maßgaben wirksam ist, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.

WICHTIG: 3 Wochen Frist

Gegen die Unwirksamkeit der Kündigung können Sie nur binnen 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung vorgehen, indem Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Nach Ablauf der 3 Wochen Frist ist die Kündigung „automatisch wirksam“.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Wir helfen Ihnen! Rechtsanwältin Dr. Reichert -Hafemeister ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und ausschließlich auf die Bearbeitung von Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert. Vereinbaren Wir beraten Sie gerne online oder auch in unserem Büro in Berlin-Lichterfelde West (Telefon:030-679665434). Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie den Termin gerne auch über das Kontaktformular anfragen. www.reichert-recht.com




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