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Kurz und knapp 20 (Vertragsrecht & Kaufrecht, Nachbarrecht, Steuerrecht, Medizinrecht & Arzthaftungs

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Kein Sachmangel bei Bedienungsfehler

Beim Kauf von Verbrauchsgütern kann der Käufer grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache Gewährleistungsrechte geltend machen, wenn sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel an der Sache zeigt. 

Will der Käufer wegen eines Mangels zum Beispiel vom Kaufvertrag zurücktreten, muss er im Streitfall beweisen, dass der Fehler auf einem Sachmangel und nicht lediglich auf einen Bedienungsfehler zurückgeht. (OLG Frankfurt a.M, Az.: 13 U 164/06)

 
Nachbarstreit wegen Dachterrasse

Das OVG Nordrhein-Westfalen musste über einen Nachbarstreit wegen dem Bau einer Dachterrasse entscheiden. Die Richter gaben dem Bauherren Recht. Bei der Wahl zwischen verschiedenen baulichen Alternativen muss er nicht diejenige wählen, die seinen Nachbarn am geringsten beeinträchtigt. 

Allein eine mögliche Einsichtnahme von einer Dachterrasse auf das Nachbargrundstück ist innerhalb des bebauten Wohngebietes nicht rücksichtslos. (Az.: 7 A 3852/06)

 
Steuerabzug für Darlehenszinsen

Die Zinsen für ein Darlehen können bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit bestimmten Einkünften aufweisen, etwa wenn die Zinsen für eine Verbindlichkeit veranschlagt werden, die durch die Einkünfteerzielung veranlasst ist.  

Das Finanzgericht München bejahte den Steuerabzug für ein Darlehen zur Finanzierung einer Wohnung, die später verkauft wurde. (Az.: 1 K 2789/05)

Ärztliche Aufklärungspflicht

Kann eine Heilung alternativ mit verschiedenen Behandlungsmethoden erreicht werden, muss der Arzt den Patienten über Behandlungsalternativen aufklären. Kommt er dem nicht nach, kann dies einen Schadensersatzanspruch gegen ihn begründen. 

Das OLG Koblenz sprach einer Patientin einen Schadensersatzanspruch gegen ihren Arzt zu, weil er sie bei einer Zystenentfernung nicht über Alternativen aufgeklärt hatte und bei dem Eingriff andere Organe verletzt wurden. (Az.: 5 U 456/06)

(WEL)


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